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GWG 2 und ökostrom: Entscheidung vertagt

Am kommenden Mittwoch berät der Wirtschaftsausschuss des Nationalrates neuerlich über die Novelle zum Gaswirtschaftsgesetz (GWG 2) sowie über die ökostromförderung. Zwar gilt das GWG 2 seit Wochen als ausverhandelt. Auch hinsichtlich des ökostromgesetzes hatten sich Bund und Länder in der Nacht vom 26. auf 27. Juni auf ein Modell geeinigt. Jedoch soll den Fraktionen im Wirtschaftsausschuss Zeit gegeben werden, dieses zu prüfen, sagte Ausschussvorsitzender Reinhard Mitterlehner.

Vorgesehen ist, die ökoenergien durch bundesweit einheitliche Einspeisetarife zu fördern. Diese bestimmt der Wirtschaftsminister im Einvernehmen mit den Landeshauptleuten. Kommt binnen sechs Monaten nach Vorlage seiner Tarifvorschläge keine Einigung zu stande, kann der Minister die Tarife ohne Zustimmung der Länder erlassen. In einem Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf (öVP) und Maximilian Hoffmann (FPö) werden die Tarife mit maximal 0,22 Cent pro Kilowattstunde für ökostrom aus Wind, Biomasse und Solaranlagen sowie 0,16 Cent für Strom aus Kleinwasserkraftwerken mit weniger als zehn Megawatt Leistung beziffert. Diese Grenzen gelten bis 31. Dezember 2004, danach erfolgt eine Neubestimmung.
Bundesweit einheitlich gefördert werden sollen auch Kraft-Wärme-Kopplungen (KWK). Die Unterstützung beträgt für KWK, die mehr als zehn Prozent des Heizwerts des eingesetzten Brennstoffs für die Fernwärmeversorgung aufwenden, 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Bestehende Anlagen werden bis 31. Dezember 2008 gefördert, Anlagen, die zu mindestens 50 Prozent renoviert wurden, bis 31. Dezember 2010.

Stimmt der Wirtschaftsausschuss diesem Vorschlag zu, bedeutet das das Ende für den Handel mit Kleinwasserkraftzertifikaten. Dieser war gleichzeitig mit der Vollliberalisierung des Strommarktes am 1. Oktober 2001 eingeführt worden. Stromhändler sollten bis Ende September 2002 nachweisen müssen, dass mindestens acht Prozent des von ihnen an Endkunden verkauften Stroms aus Kleinwasserkraftwerken stammen. Dies sollte durch den Erwerb ensprechender bundesweit handelbarer Zertifikate geschehen. Im Falle der Zielverfehlung sollten die Händler eine Ausgleichsabgabe bezahlen müssen, deren Höhe von den einzelnen Bundesländern fest zu legen war. Da in den östlichen Bundesländern deutlich weniger Strom aus Kleinwasserkraft erzeugt wird als in den westlichen, legten diese niedrige Ausgleichszahlungen fest. Der Handel floppte. Wie die Wiener Zeitung berichtete, bedeutet das Aus für den Handel mit Kleinwasserkraftzertifikaten auch einen Rückschlag für die Grazer Strombörse EXAA. Diese hatte erst von kurzem beschlossen, sich auch als Handelsplattform für die Zertifikate anzubieten.

Unterdessen gibt es Gerüchte, das Verschieben der Entscheidung über GWG 2 und ökostromgesetz stehe mit den Verhandlungen über die Zusammenarbeit von Verbund und EnergieAllianz ("österreichische Stromlösung") in Zusammenhang. Am kommenden Dienstag hätten erste Details dieser Lösung präsentiert werden sollen. Der Termin wurde jedoch auf Freitag kommender Woche, den 5. Juli, verschoben.

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