Ab 1. Oktober werden in Wien die Einkommensobergrenzen für geförderte Wohnungen abgehoben. Auf eine Unterscheidung zwischen Gemeindewohnung und geförderte Mietwohnung wird künftig verzichtet. Das bedeutet für Gemeindewohnungen eine Anhebung um 40 Prozent und für geförderte Mietwohnungen um 16 Prozent.