Stadt Wien
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Ab 1. Oktober werden in Wien die Einkommensobergrenzen für geförderte Wohnungen angehoben. Auf eine Unterscheidung zwischen Gemeindewohnung und geförderter Mietwohnung wird künftig verzichtet. Das bedeutet für Gemeindewohnungen eine Anhebung um 40 Prozent und für geförderte Mietwohnungen um immerhin 16 Prozent.