Spitz auf Knopf geht es für österreichs Architekten derzeit in der Frage des Ziviltechnikergesetzes (ZTG). Mit einem Rettungsversuch im letzten Moment könnte die umstrittene Gesetzesnovelle noch abgeändert werden, bevor die Begutachtungsfrist im Parlament am 19. Mai abläuft. Eine Mitte April abgehaltene Sitzung der Architektensektion in der Bundeskammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten, zu der Sektionsvorsitzender Georg Pendl Vertreter der IG Architektur, des Jungarchitektenausschusses Oö/Sbg und der Offenen Liste Architektur eingeladen hatte, hat nach einer langen Phase wilder Diskussionen und gegenseitiger Schuldzuweisungen nun eine gemeinsame Deklaration an den Bundeskammervorstand auf die Beine gebracht. Darin enthalten sind die von der IG geforderten Punkte, die den Berufszugang für Architekten erleichtern sollen. Neben der Möglichkeit, an Wettbewerben auch mit ruhender Ziviltechnikerbefugnis teilnehmen zu können, wird die Einführung einer eingeschränkten Befugnis verlangt. Damit wäre es Studiumsabsolventen möglich, die Berufsbezeichnung "Architekt“ zu führen und kleine Projekte, für die keine baurechtliche Genehmigung notwendig ist, selbstständig durchzuführen. Die so erlangte Praxis soll dann als Nachweis für die Ziviltechnikerzulassung gelten. Um diesen Praxisnachweis gab es die heftigsten Auseinandersetzungen zwischen der Kammer und der IG: Im letzten Kammerentwurf ist zwar von einer Reduktion der Praxiszeit von drei auf zwei Jahre die Rede - für die neu hinzugekommenen Fachhochschulabsolventen gelten vier Jahre - die müssten aber in einem "echten Dienstverhältnis“ stehen, was laut einer von der IG beim Arbeitsrechtsexperten Wolfgang Mazal eingeholten Expertise einem Angestelltenverhältnis entspricht. Dass die Bundeskammer in einer Aussendung auch von einer Anerkennung des freien Dienstvertrags als Praxisnachweis sprach, schaffe zusätzliche Rechtsunsicherheit und stehe im Widerspruch zum Gesetzesentwurf, so die IG. Der im Wirtschaftsministerium für die Ziviltechniker zuständige Beamte Franz Einfalt, der bisher nur das Angestellten- und das hauptberufliche Dienstverhältnis anerkennt, wie er dem Report vor einem Jahr bestätigte, habe allerdings nach intensiven Gesprächen nun auch die selbstständige Tätigkeit als Praxisnachweis anerkannt, erzählt Georg Pendl. "Wir hoffen, dass uns Pendl nun in den Gremien unterstützt“, so Andreas Vass von der IG-Berufsberechtigungsgruppe zum weiteren Schicksal der Deklaration. Für ihn ist eine Mehrheit im Bundeskammervorstand aber fraglich, da die Länderkammer Wien, die die änderungswünsche unterstützt, mit der Hälfte der Mitglieder, aber nur einem Viertel Stimmrecht in der Bundeskammer unterrepräsentiert sei.