Handynutzer der Mobilfunkbetreiber mobilkom ("A1") und Hutchison ("Drei") können nun die Fernsehkanäle ORF 1 und 2 auf ihren Handsets konsumieren. Die Mobilfunker bieten österreichisches und internationales Fernseherlebnis in voller Länge als Live-Streams auf UMTS-Handys an. Platzhirsch mobilkom startete "live TV" Mitte November und liefert neben Sendern wie Euronews und CNN neuerdings auch ATV+ auf die Handsets. Verfolger Hutchison nennt die Migration der Flimmerkiste aufs Handydisplay "MobileTV" und wird mir der übertragung des Wiener Stadtsenders PulsTV ab Jänner sogar insgesamt elf Programme im Angebot haben. ATV+ könne man zwar noch nicht bieten, doch dies werde in Kürze nachgeholt, bestätigt Hutchison-Marketingvorstand Alexandra Reich. "Die Leute wollen mehr als nur telefonieren", sieht Reich die Mobilfunknutzung der Kundschaft künftig multimedialer werden.Die Angebote der beiden TV-Neulinge klingen vielversprechend, allein deren Umsetzung verursacht Experten noch einiges Kopfzerbrechen. Rein technisch haben die Mobilfunker ihre Hausaufgaben gemacht. Das Streamen von Videoinhalten stellt die Pioniere vor keine großen Herausforderungen mehr. "Wir könnten über Nacht 70 Sender aufschalten", scharrt Hutchison-Chef Berthold Thoma in den Startlöchern. Hindernis sind nun aber die komplizierten (und teuren) Verträge für die Nutzungsrechte der Fernsehinhalte. "Wir bewegen uns hier in einem Graubereich zwischen Medien und Provider", weiß Thoma. Trick mit der Lizenz. Für den österreichischen Markt scheint nun eine Lösung gefunden worden zu sein. Als bei der Regulierungsbehörde angemeldeter "Kabelnetzbetreiber" sind die Netzinhaber dem Privatfernsehgesetz zufolge verpflichtet, die beiden ORF-Sender zu übertragen. Diese so genannte "must-carry"-Regelung bietet scheinbar eine Hintertür aus der mühseligen Diskussion um Senderechte mit dem ORF und seinen Contentlieferanten, wie etwa den großen Nachrichtenagenturen und Filmstudios. Der angezeigte Dienst als Kabelnetzbetreiber bei der RTR ist für die beiden Mobilfunker freilich noch nicht Grund, sich zurückzulehnen. Die Rundfunkregulierungsbehörde KommAustria und ihr administrativer Arm, der Fachbereich Rundfunk der RTR, können der Interpretation der Mobilfunker nicht folgen. Eine Bestätigung des angezeigten Kabelnetzbetriebs ist deshalb an die Mobilfunker bislang ausgeblieben. "Aus unserer Sicht ist hier kein Kabelnetzbetrieb gegeben", sagt Sebastian Loudon, Assistent des Rundfunk-Regulierers Alfred Grinschgl. Für eine solche Lizenz sei generell eine "für die Verbreitung und Weiterverbreitung genutzte Kabelinfrastruktur" nötig. Dies sei aber im Falle eines Mobilfunkers nicht offensichtlich. Die KommAustria schätzt die Fernsehdienstleistung von mobilkom und Hutchsion vielmehr als "Inhaltedienst" und "Contentlieferung" ein. Die klassische Weiterleitung von Rundfunk sei hier nicht gegeben, da durch die UMTS-Technologie bidirektionale Verbindungen mit dem Endkunden aufgebaut werden müssen - keine Rede also von Broadcasting.GIS oder nicht GIS? Und eine weitere Frage scheint bei den neuen Mobil-TV-Diensten noch ungeklärt zu sein. Ist der Empfang der ORF-Streams am Handy nun gebührenpflichtig, oder nicht? Während dies bei Hutchison vorerst verneint wird, verweist die mobilkom auf Sondierungsgespräche mit dem Gebühreninformationsservice GIS. Diesem hätte man versichert, mit "live TV" keinesfalls herkömmliche Fernsehmedien substituieren zu wollen. "Bei 45 bis 60 Minuten Akkuleistung kann nicht von einer Konkurrenz durch TV am Handy gesprochen werden", wiegelt Unternehmenssprecherin Daniela Winnicki-Eisenhuth ab. Damit gab es inoffiziell grünes Licht seitens des GIS, mit dem neuen Dienst starten zu können. Beim GIS selbst ist die Gretchenfrage nach der Gebührenpflicht eigentlich längst beantwortet. "Laut Rundfunkgebührengesetz ist dann eine Gebührenpflicht gegeben, wenn ein Gerät in einem Gebäude empfangsbereit ist oder benutzt wird", sagt Harald Jarosch, GIS-Beauftragter für rechtliche Angelegenheiten. Diese Regelung sei absolut unabhängig vom Gerätetyp. "Im Prinzip kann dies auch eine Kreissäge sein, solange sie Radio- oder TV-Inhalte empfangen kann", umschreibt Jarosch blumig.