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Stadt Wien überträgt per Erlass Wiener Standortanwalt neue Aufgaben

Stadt Wien und Wirtschaftskammer Wien haben vereinbart, die bundesgesetzlich verankerten Kompetenzen des Standortanwalts in Wien auch auf Landesebene auszuweiten. So wird der Standortanwalt in Wien künftig auch jene Projekte begleiten und Stellungnahmen in Verfahren abgeben können, für die keine Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlich sind. Das betrifft zum Beispiel Projekte zum Ausbau des Öffinetzes oder der Straßeninfrastruktur aber auch generell Flächenwidmungsverfahren und Stadterweiterungsprojekte wie in Aspern.

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