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Neue Normen für ­Fensterhersteller

Die »CE-Kennzeichnungspflicht« in der EU gilt ab sofort auch für Fenster und Außentüren. Damit müssen alle Hersteller in Zukunft festgelegte Normen in Bereichen wie Widerstandsfähigkeit, Schallschutz oder Luftdurchlässigkeit erfüllen. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 30.000 Euro.

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