Menu
A+ A A-

Fünf vor zwölf: Herausforderung Maschinenrichtlinie

Die Zeit drängt: Ab 29. Dezember ist die neue Maschinenrichtlinie verbindlich. Allerdings scheint das nur die wenigsten Betroffenen zu kümmern.

Eine von Automatisierungsspezialist Festo durchgeführte Kundenbefragung bei 189 Unternehmen/Personen gibt Anlass zur Sorge. »Es gibt noch sehr viel Unsicherheit in Hinblick auf die neue Maschinenrichtlinie«, sagt Thomas Müller, Sicherheitsexperte Festo Österreich. Denn obwohl die neue Maschinenrichtlinie bereits Ende dieses Jahres Gültigkeit erlangt und es keine Übergangsfrist gibt, ist die Dringlichkeit vielen Unternehmen nicht einmal im Ansatz bewusst. So will etwa ein Viertel der Befragten in Zukunft die EN 954 zum Einsatz bringen. Das ist jedoch unmöglich, denn diese wird unmittelbar nach Inkrafttreten der neuen Verordnung außer Kraft gesetzt.

Auch inhaltlich sieht es gar nicht gut aus. Insgesamt nur acht Befragte, das sind nicht einmal fünf Prozent, gaben an, die maschinebauorientierten EN ISO 13849 sehr gut zu kennen. Etwas mehr als ein Viertel (51) meinte, diese gut zu kennen, und der Rest (139) – das sind beinahe 70 Prozent – sagt, dass er diese Norm weniger gut kennt. Noch ausgeprägter bei der auf programmierbare elektronische Systeme ausgelegten EN IEC 62061: Hier geben gar nur zwei Personen an, diese sehr gut zu kennen, 43 gut und 144 weniger gut. Insgesamt geben also knapp drei Viertel der Befragten an, die neuen Vorschriften weniger gut zu kennen. Dabei scheinen sich die Betroffenen über die möglichen Auswirkungen nicht im Klaren zu sein. »Konstrukteure, Maschinenbauer und Betreiber – für sie alle ist die Kenntnis der neuen Vorschriften von großer Bedeutung. Die Nichterfüllung der rechtlichen Vorgaben kann im Schadensfall weitreichende Folgen haben«, erklärt Müller. Maschinenbauer sind für die ordnungsgemäße Ausführung ihrer Maschinen und deren Dokumentation selbst verantwortlich und auch haftbar. Kommt es auf einer nicht den Vorschriften entsprechenden Maschine zu einem Unfall, der bei ordnungsgemäßem Bau nicht passiert wäre, kann das für den verantwortlichen Maschinenbauer beispielsweise zu Schadenersatz, Regress und strafrechtlicher Verfolgung führen. Aus diesem Grund bietet Festo ein speziell auf die Kunden abgestimmtes Schulungsprogramm,  das vom Kennenlernen der rechtlichen Rahmenbedingungen bis zu praktischen Lösungen bei der Umsetzung der Norm reicht.

back to top