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Archiv (11315)

Heißes Glas

Die Sinnhaftigkeit von Ganzglasfassaden wird spätestens mit Einführung der EU-Gebäuderichtlinie zum brisanten Thema - nicht nur in Wien.

Investorenarchitektur ist an und für sich nichts Verwerfliches. Wenn aber wirtschaftlicher Zwang dazu führt, dass Kosteneinsparungen für die Planer von Bürohochhäusern das einzige Kriterium sind, kann der Schuss nach hinten los gehen. So wie bei den Twin Towers am Wienerberg. Seit Inbetriebnahme der beiden 138 und 127 Meter hohen Bürotürme im Jahr 2001 klagen Mieter über klimatische Beschwerden. Nun hat eine kürzlich an der Technischen Universität Wien durchgeführte Gebäudesimulation bestätigt, was in der Branche und bei den Nutzern schon länger die Runde macht: Die Fassade und die Klimatisierung der Bürotürme sind ein bauphysikalisches Fiasko.
Schuld daran sind Einsparungen, die der Bauherr, die Wienerberg City Errichtungsgesellschaft (WCE) bei der Ausführung verlangt hat. Entgegen dem Entwurf von Architekt Massimiliano Fuksas und der bauphysikalischen Berechnung des niederösterreichischen Gebäudetechnikunternehmens Altherm wurde auf eine doppelschalige Ausführung der Glasfassade verzichtet. Ebenfalls verzichtet hat der Bauherr auf helle Jalousien aus hochreflektierendem Aluminium, die den auf die Fassade auftreffenden Energieeintrag abgeschirmt hätten, statt dessen hat man sich aus ästhetischen Gründen für graue Screens entschieden.
Die Folge dieser Sparmaßnahmen ist, dass je nach Wetter Hitze oder Kälte praktisch ungefiltert in die Büros eindringen und in die Räume strahlen, das einschalige Glas ist nicht in der Lage, diese Abstrahlungen aufzufangen. Den Zwischenraum zwischen den Glasebenen der Mehrfachverglasungen, der im Winter als Puffer dient und bei Sonneneinstrahlung Wärme abführt, gibt es nicht. Bei Kälte laufen die Nutzer also Gefahr, sich rheumatische Beschwerden einzufangen, bei Hitze und Sonneneinstrahlung droht der Hitzschlag.

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Sicher ist Sicher - Teil III

\"Sicherheitsdienste.Sicherheit bleibt in der Wertigkeitspyramide von Unternehmen ganz oben, auch in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise. Können Exekutive und private Sicherheitsdienstleister diesen Bedarf stillen? Ist das Geschäft mit der Sicherheit eine Notwendigkeit oder ist es ein Spiel mit der Angst? Und wie reagieren Versicherungen auf das verstärkte Sicherheitsbedürfnis der Firmen?

Von Karin Legat.

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Gewinneinbruch bei Computer Associates

Wie das Unternehmen mitteilte, schrumpfte der Nettogewinn im vierten Quartal um 81 Prozent auf 17 Millionen Dollar oder 0,03 Dollar pro Aktie zusammen. Im Vorjahresquartal hatte CA noch 89 Millionen Dollar oder 0,15 Dollar pro Aktie eingestrichen, allerdings begünstigt durch einen Sonderposten in Höhe von 60 Millionen Dollar. Der Quartalsumsatz kletterte dagegen um sieben Prozent auf 910 Millionen Dollar.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr stieg der Umsatz um acht Prozent auf 3,54 Milliarden Dollar. Der Gewinn brach gegenüber dem Vorjahr um 60 Prozent auf zehn Millionen Dollar oder 0,02 Dollar pro Aktie ein. \"In diesem Jahr des Umbruchs hat CA erneut ein solides Ergebnis vorgelegt, während gleichzeitig investiert wurde, um eine starke Grundlage für weiteres Wachstum zu legen\", sagte CA-Chef John Swainson. Das Unternehmen sei \"enthusiastisch\" im Hinblick auf die Zukunft, so Swainson. Für das laufende Geschäftsjahr (31. März 2006) rechnet CA mit Umsätzen zwischen 3,8 und 3,9 Milliarden Dollar. Der Nettogewinn soll sich 0,46 bis 0,51 Dollar pro Aktie belaufen.

Gleichzeitig gestand CA aber auch neue Unregelmäßigkeiten bei der Rechnungslegung ein, die zu einer Neuaufstellung der Ergebnisse früherer Jahre führen könnten. Erst im Vorjahr hatte CA Umsätze in der Höhe von 2,2 Mrd. Dollar für die Jahre 2000 und 2001 neu verbuchen müssen. In Folge der Bilanzierungstroubles war das Management ausgetauscht worden. Der ehemalige CEO Sanjay Kumar und der frühere Verkaufsleiter Stephen Richards mussten sich einem Gerichtsverfahren stellen.

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Bilanz der Bau-Saison

Zu wenige Investitionen der öffentlichen Hand in die Verkehrsinfrastruktur, zu hohe Ausgaben für Bürokratie und Verwaltung, keine Bereitschaft, gemeinsam mit Privaten Projekte partnerschaftlich durchzuführen, komplizierte Vergabeverfahren, das überhandnehmen des Billigstbieterprinzips - das sind kurz gefasst die Kritikpunkte, die die Vereinigung der österreichischen Bauindustrie VIBö, so wie jedes Jahr, auch heuer wieder anzubringen hatte. Was sich sonst verändert hat? Die Durststrecke im Hochbau dürfte tatsächlich zu Ende sein, eine Erholung spürbar, so Horst Pöchhacker, Präsident der VIBö und Chef des Baukonzerns Porr. Im Tiefbau, der ohnehin boomt, gebe es aufgrund der EU-Erweiterung einen \"gigantischen Nachholbedarf\
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Swisscom kauft Security - Unternehmen

Bei dem Deal übernimmt Swisscom 100 Prozent der Aktien, über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Mit der Akquisition wollen Swisscom Solutions und Celeris ihre schon seit längerer Zeit bestehende Zusammenarbeit festigen und ihre gemeinsame Marktposition als ICT Security Solutions-Provider weiter ausbauen, wie die Unternehmen gemeinsam mitteilten. Dadurch sollen nationale wie auch internationale ICT Security Projekte aus der Schweiz heraus realisiert und auch betrieben werden können.

In den letzten fünf Jahren hatte sich Celeris auf Sicherheit in Verbindung mit der Kommunikation über das Internet konzentriert. Nun wolle man auf diesem Gebiet zur ersten Ansprechstelle werden, sagte Urs Brawand, Geschäftsleiter von Celeris AG.

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Staunen, nachfragen, erklären

Christian Euler, praktischer Arzt im burgenländischen Rust und Präsident des Hausärzteverbands, staunte letzte Woche nicht schlecht. Als der Allgemeinmediziner, der seit Ende Februar den elektronischen Krankenschein in seiner Ordination verwendet, die e-card zweier Patienten durch das Kartenlesegerät zieht, kommt die Meldung \"kein Versicherungsschutz\". Ein Anruf bei der Hotline der Burgenländischen Gebietskrankenkasse bringt dann folgende, erstaunliche Auskunft: Bei beiden Patienten sei der Versicherungsschutz nach wie vor aufrecht, bei den e-card-Meldungen handle es sich um bedauerliche Fehler.

Diese Fehler seien jedoch deswegen entstanden, weil dem Arbeitsamt bei Patient A noch Unterlagen fehlen würden. Patient B hingegen hätte einen Termin versäumt oder eine angebotene Arbeit nicht angenommen, weshalb ihm für einige Tage das Arbeitslosengeld gestrichen worden sei. Das wiederum hätte zur Fehlermeldung beim elektronischen Krankenschein geführt. Christian Euler empört: \"Mir scheint das eine sehr bedenkliche Verquickung von Daten zu sein, denn es geht mich nichts an, wie meine Patienten mit dem Arbeitsamt verkehren.\" An einen bloßen Zufall kann der praktische Arzt nicht glauben, eher an einen \"Fehler mit System. Schließlich habe ich solche und ähnliche Fälle zwei- bis dreimal am Tag. Außerdem müssen die Daten irgendwo verknüpft werden, denn sonst wäre das alles nicht erklärbar. Doch hinter dem Rücken der Patienten fließen die Daten offenbar in Strömen.\"

Datenschützer Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten, ortet in beiden Fällen eine \"eindeutige Verletzung des Datenschutzes, denn die Weitergabe von Vermittlungsinformationen und Detaildaten aus dem Bereich des Arbeitsamtes an den Sozialversicherer ist sicher nicht erlaubt und zeigt, dass das System der e-card bei weitem noch nicht ausgereift ist. Unzulässig ist auch, dass die e-card-Hotline Beschäftigungsinformationen an ärzte weitergibt. Diese Beispiele lassen bei einem künftigen Gesundheitsdatenverbund das Schlimmste befürchten.\"

Als völlig aus der Luft gegriffen und eine bewusste Täuschung bezeichnete der für das e-card-Projekt im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zuständige stellvertretende Generaldirektor, Volker Schörghofer, die Vorwürfe von Datenschützern im Zusammenhang mit einer e-card-Abfrage im Burgenland. Schörghofer: \"Die elektronische Meldung aus dem e-card System an den betreffenden Arzt, wonach bei zwei Patienten kein Krankenversicherungsanspruch bestehen würde war technisch vollkommen richtig\". Im Datenschutzverarbeitungsregister sei die übermittlung und Verarbeitung des Arbeitsmarktservice (AMS) an den Hauptverband und die Sozialversicherungsträger zur Meldung von krankenversicherungs- und pensionsversicherungsrelevanten Ansprüchen registriert und geregelt. Die telefonische Auskunft der Burgenländischen Gebietskrankenkasse, warum beim betroffenen Patienten kein Versicherungsschutz besteht, räumt Schörghofer ein, hätte allerdings keinerlei Begründung an den Arzt benötigt, war aber vermutlich eine kundenorientierte Aufklärung für den beim Arzt stehenden Patienten. Noch dazu, wo in den beiden konkreten Fällen ein Krankenversicherungsanspruch auf Grund der dreiwöchigen Schutzfrist eindeutig gegeben war. Schörghofer:

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Klare Sicht

Der österreichische Fenstermarkt bleibt stabil. Mengenmäßig tut sich wenig, Wachstum wird ausschließlich über Mehrwert erzielt. Die Hersteller reagieren mit innovativen Produkten und setzen auf Forschung und Entwicklung. Wenig Hilfe kommt von der Politik.  Die bundesweiten Förderaktionen haben dank einer zu geringen Quote lediglich Mitnahmeeffekte generiert, die Hebelwirkung ist ausgeblieben.

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