Keine Kündigungssteuer
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Den Anstrengungen der Bausozialpartner ist es zu verdanken, dass die so genannte "Kündigungssteuer" vorerst nicht für die Bauwirtschaft gilt.
Den Anstrengungen der Bausozialpartner ist es zu verdanken, dass die so genannte "Kündigungssteuer" vorerst nicht für die Bauwirtschaft gilt.
Das auf die Bereiche Energie und Telekommunikation spezialisierte deutsche Beratungsunternehmen NUS Consulting veröffentlicht seine Reports zu den Energiepreisentwicklungen ab sofort vierteljährlich aktualisiert.