Keine Kündigungssteuer
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Den Anstrengungen der Bausozialpartner ist es zu verdanken, dass die so genannte "Kündigungssteuer" vorerst nicht für die Bauwirtschaft gilt.
Den Anstrengungen der Bausozialpartner ist es zu verdanken, dass die so genannte "Kündigungssteuer" vorerst nicht für die Bauwirtschaft gilt.