Geprüfte Steuerketten
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Seit rund drei Jahren versucht die Finanz deshalb durch so genannte Kettenprüfungen gegen die Sünder am Bau vorzugehen. Beginnend vom Generalunternehmer über auftragnehmende Mittelbetriebe bis hin zu Zulieferern, Arbeitsvermittlern und wendigen Subfirmen werden die Entrichtung der Lohnsteuer und der Fluss von Umsatzsteuer geprüft.
Ab der dritten Stufe werden die Prüfer besonders häufig fündig. Subfirmen, deren Existenz sich hierzulande nicht selten auf Postkasten, Telefon und Fax beschränkt, machen viel Arbeit. "Deren Chef sitzt irgendwo, etwa in der Slowakei, in einem Café und koordiniert per Handy seine Bautrupps", erklärt er. Dass dessen Motivation für das Abliefern der Umsatzsteuer eher gering ist versteht sich. "Wir können diese offenen Forderungen nur dann einbringen, wenn wir den Geschäftsführer in österreich antreffen und die Aktion gut und rasch vonstatten geht", weiß Madlberger.
All jene, die deswegen von einer "Aktion scharf" der Steuerbehörde sprechen, liegen, so Mandlberger, falsch. Es sei mittlerweile "marktbedingte Usance", dass Generalunternehmer den untersten Preis kalkulieren und Angebote für Teilleistungen unter dem heimischen Kollektivvertrag liegen. Dementsprechend müsse auch die Reaktion der Behörden ausfallen.
Für Generalunternehmer und Auftrag-nehmer der ersten Stufe hat der oberste Steuerprüfer einen Tipp: die Beauftragung anständiger Subfirmen. Denn im Grunde, so Madlberger, sei die Sache ganz einfach: "Das gesamte System funktioniert nur, wenn die Großen mitmachen."