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Redaktion_Report

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Ökologisch bilanzieren

  • Published in Podium
Wie baue ich mir ein energiesparendes Haus? Den öffentlichen Stellen in den Bundesländern genügt es, sich dabei nur auf das Thema Heizen zu konzentrieren und Energiekennzahlen als Grundlage für die Vergabe von Fördermitteln heranzuziehen. Wobei jedes Land seinen eigenen Weg geht. Wer in Oberösterreich eine Baubewilligung bekommen will, muss seit 1999 den Energieausweis vorlegen. Andere Bundesländer ziehen diese gesammelte Darstellung energietechnisch relevanter Kennzahlen eines Gebäudes gar nur als Basis für Förderungen heran.

Der Energieausweis ist ein rein technisches Instrument, mit dem lediglich eine Bilanz über den Heizenergieverbrauch des Hauses - Transmissionswärmeverlust, Lüftung und solare Gewinne - erstellt wird. Entwickelt hat ihn das österreichische Institut für Bautechnik (OIB) gemeinsam mit den Landesregierungen. Von einer bundesweiten Vereinheitlichung dieses Tools kann keine Rede sein. "Der Laden steht", konstatiert Clemens Demacsek, zuständiger Referatsleiter im OIB, Frustrationen in den Ländern. Grund für die Zores: Während man einerseits versucht, den Energieausweis zum Standard zu machen, gibt es Bestrebungen, eine neue ö-Norm H 5055 zu installieren, die andere Berechnungsmethoden anwendet. Massgeblich daran beteiligt ist Erich Panzhauser, emeritierter Bauphysik-Professor an der Technischen Universität Wien, einer der Pioniere des energieeffizienten Bauens in österreich. Der von ihm entwickelte, mittlerweile umstrittene LEK-Wert (Lines of European K-Values, ein Kennwert für den Wärmeschutz einer Gebäudehülle unter Bedachtnahme auf die Gebäudegeometrie) berücksichtigt nur die Transmissionswärmeverluste, nicht aber die Wärmeverluste, die durch die Fensterlüftung entstehen.

Der Energieausweis beschreibt also die Bilanz eines Hauses, wie es ist. Es existieren aber noch andere Gebäudebewertungs-Tools, die über die rein technische Berechnung des Wärmebedarfs hinausgehen: beispielweise die ö-Norm B 8110, Teil 4, ebenfalls unter Mithilfe Demacseks und des OIB entstanden, zur betriebswirtschaftlichen Optimierung des Wärmeschutzes eines Gebäudes. Dabei stellt sich heraus, dass die Amortisationsdauer bei einer Dämmstoffdicke bis zu 5 cm rapid von über 16 Jahren auf weniger als 6 sinkt, dann aber wieder leicht ansteigt. Ebenso verhält sich die Kurve des Barwertes - des zusammengefassten heutige Wertes von zukünftig anfallenden Zahlungen - in Relation zur Dämmstoffdicke: Sie ergibt unter Berücksichtigung der Investitions- und Baunutzungskosten eine ideale Dämmstoffdicke von 21,8 cm. Um die Sache noch verwirrender zu machen, gibt es auch die ö-Norm EN 832, die den Heizwärmebedarf bezogen auf die Brutto-Geschoßfläche berechnet, die aber, so Demacsek, kaum Anwendung findet.

Frauen - Wohnhäuser

Nach der Antike hat sich in unserer westlichen Welt die Vorstellung von der Frau als sanftes und passives Wesen durchgesetzt. Während Frauen in dienenden Berufen gern gesehen waren, traute man ihnen den Beruf Architekt oder Baumeister kaum zu.

Dabei gab es bereits im England des 17. Jahrhunderts eine Baumeisterin, die Neuzeit sah Frauen zu Beginn des 20. Jahrhunderts langsam in die universitäre Welt des Bauens eindringen. Wie sehen Wohnhäuser aber aus, die von Frauen geplant und gebaut werden? Oder besser gefragt: Sehen sie überhaupt anders aus als die Häuser von männlichen Kollegen? Das Buch "Architektinnen bauen Wohnhäuser", gesammelt und geschrieben von zwei deutschen Planerinnen, versucht darauf eine Antwort zu finden. Texte gut gegliedert, Fotos qualitativ passabel.

Odile Laufner / Monika Ernst: Architektinnen bauen Wohnhäuser. Callwey Verlag 2000, ISBN 3-7667-1408-2.

Fehlende Erleuchtung

Licht kann bis zu 40 Prozent der Betriebskosten eines Gebäudes verschlingen. Während aber jedem Bauherrn klar ist, dass er für die Planung der Haustechnik oder der Statik einen Spezialisten braucht, scheint sich beim Thema Lichtplanung die Erleuchtung noch nicht eingestellt zu haben. Es wird erwartet, dass der Architekt "das irgendwie mitmacht", natürlich ohne zusätzliches Honorar. Dabei ist Lichtplanung, ernsthaft betrieben, durchaus eine Wissenschaft für sich. Die zahlreichen internationalen Symposien zu diesem Thema deuten darauf hin. So fand im vergangenen September eine Gemeinschaftstagung der lichttechnischen Gesellschaften Deutschlands, der Niederlande, der Schweiz und österreichs statt, die sich mit den Themen Sehen, Wahrnehmen und Farbe auseinandersetzte, aber auch den Einfluss von Energiemanagementsystemen auf das Licht-Einsparpotential behandelte. Die im November in Berlin abgehaltenen "Licht und Architektur-Tage" des Deutschen Architekturzentrums wiederum behandelten die künstlerische Seite des Lichts. Man zeigte Projekte, bei denen Licht eine wesentliche Rolle spielte, wie die Expobrücken in Hannover, geplant vom deutschen Groß-Architekturbüro gmp, oder das Berliner Bundeskanzleramt von Axel Schultes, der einen eigenen Lichtplaner engagierte.

Widmungsfragen

Günter Kenesei, grüner Wiener Landtagsabgeordneter, darf nicht, wie er möchte. Eine einstweilige Verfügung verbietet ihm, seinen Vorwurf aufrecht zu erhalten, Walter Vokaun, Leiter der Wiener Magistratsabteilung 21 B (Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd), habe für die Umwidmung eines Grundstücks von Grün- auf Bauland 800.000 Schilling kassiert. Dennoch ist er zuversichtlich: "Der Klagsvorwurf, den Vokaun gegen mich erhebt, betrifft nur die Summe, nicht die Tatsache an sich", behauptet Kenesei. Der grüne Abgeordnete will dem Gericht beweisen, dass die MA 21 B in vier anderen Fällen ähnlich vorgegangen ist.

Die Vorgeschichte: Das ursprünglich als Erweiterung für den Friedhof Wien-Atzgersdorf gewidmete Grundstück wurde 1999 von den Bauträgern Wien-Süd und Wiener Heim gekauft. Vorher hatte es zwei Jahre lang Bemühungen der MA 21 B gegeben, eine Umwidmung in Bauland zu erreichen, was bis heute nicht gelungen ist. Dennoch könne man sich, so die Grünen, bei einem der Bauträger bereits für Wohnungen anmelden. "Interessant ist auch, dass die Wien-Süd ausgesagt hat, Vokaun hätte für dieses Grundstück kein Geld erhalten", feixt der Grünpolitiker und deutet an, dass das bei entsprechender Betonung Rückschlüsse auf andere, ähnliche Fälle zulasse.

"Mir liegt nichts vor. Sie werden verstehen, dass ich nichts sagen kann, solange die Gerichte mit dem Fall beschäftigt sind", übt auch der Angegriffene Zurückhaltung. Nur so viel: "Ich kann so einen Vorwurf, den Kenesei unter dem Deckmantel der Immunität erhebt, nicht auf mir sitzen lassen!"

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