Stadt Wien und Wirtschaftskammer Wien haben vereinbart, die bundesgesetzlich verankerten Kompetenzen des Standortanwalts per Erlass in Wien auch auf Landesebene auszuweiten. Der Wiener Standortanwalt Alexander Biach wird künftig auch jene Projekte begleiten und Stellungnahmen in Verfahren abgeben können, für die keine Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlich sind. Das betrifft zum Beispiel Projekte zum Ausbau des Öffinetzes oder der Straßeninfrastruktur, aber auch generell Flächenwidmungsverfahren und Stadterweiterungsprojekte wie in Aspern. Durch die Erweiterung der Aufgaben per Erlass rücken auch Projekte wie beispielsweise die neue Eventhalle in den Fokus des Wiener Standortanwalts. Bei der Halle ist noch offen, ob es ein UVP-Verfahren braucht. Der Standortanwalt jedenfalls wird in Zusammenarbeit mit dem Projektwerber die volkswirtschaftlichen Effekte des Projekts berechnen und damit Fakten in die öffentliche Diskussion einbringen. Auf Basis von internationalen Vergleichsdaten mit einer Eventhalle in Deutschland wurde eine exemplarische Modellrechnung für die neue Wiener Eventhalle erstellt. Rechenbeispiel Volkswirtschaftliche Effekte einer neuen, 200 Mio. teuren Eventhalle. Durch den Bau: BRP Wien: 213 Mio. EuroJobs Wien: 2050zusätzliche Löhne: 99 Mio. Eurozusätzliches Steueraufkommen in Ö: 96 Mio. Eurozusätzliche Touristenausgaben: 94 Mio. Euro Durch den Betrieb: BRP Wien: 128 Mio. EuroJobs Wien: 1400zusätzliche Löhne: 56 Mio. Eurozusätzliches Steueraufkommen in Ö: 68 Mio. Euro