Recht für Blogger
- Written by Redaktion_Report
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Da Blogs aber mittlerweile auch schon als Meinungsmacher anerkannt werden, kann das für manche Firmen heftige Kritik bringen, und somit nach hinten losgehen.
Bei weltweit 70 Millionen Blogs, müssen sich Blogger aber schon etwas einfallen lassen, um Aufmerksamkeit zu erregen. Leicht kann man rechtliche Grenzen überschreiten, was Abmahnungen oder Gerichtsstreits nach sich ziehen kann. Blogger sollten sich daher sehr genau überlegen was und wie sie formulieren und den Selbstdatenschutz beachten.
Rechtswidrige äußerungen
Oft findet man in Blogs Beleidigungen, Drohungen, rechtsradikale oder auch pornografische Inhalte sowie Fotos, Video- und Audioclips, die Urheber- und Persönlichkeitsrechte verletzen. Grundsätzlich ist auch in Blogs zunächst jeder für die eigenen äußerungen verantwortlich. Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen aber auch eine Haftung für fremde Inhalte bestehen:
Blog-Betreiber können für äußerungen Fremder verantwortlich gemacht werden, wenn sie sich diese aneignen. Außerdem haften sie, wenn sie von den rechtswidrigen Inhalten Kenntnis hatten. Das bedeutet: Wer beleidigende äußerungen eines Blog-Gastes online stehen lässt, obwohl er davon weiß und eventuell kommentiert, kann auch dafür haftbar gemacht werden.
Es gibt jedoch keine allgemeinen überwachungspflichten für Blogs und Foren. Blogger müssen nur dann tätig werden, wenn sie von rechtswidrigen Inhalten auf ihren Seiten wissen oder solche herausgefordert haben. Je nach Umfang des Blogs und der eventuell vorkommenden Verstöße können auch die Prüfungspflichten variieren. Im Zweifel gilt also: Lieber zweimal zu viel kontrollieren als einmal zu wenig.
Impressum
Auch Weblogs unterliegen grundsätzlich der Impressumspflicht. Welche Angaben im Einzelnen aufgenommen werden müssen, hängt von der Ausrichtung des Blogs als Medien- oder als Teledienst ab. Der Unterschied liegt in der inhaltlichen Ausrichtung. Teledienste sind zum Beispiel E-Commerce-Angebote, die etwa Produktbeschreibungen aufführen. Zu Mediendiensten zählen hingegen Sites, auf denen sich \"journalistisch-redaktionelle Texte“ befinden. Private Blogs benötigen nur im letzteren Fall ein Impressum, gewerblich ausgerichtete dagegen immer. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest Du im Zweifelsfall ein Impressum mit allen notwendigen Pflichtangaben, wie zum Beispiel Name, Anschrift und Kontakte sowie etwaige Angaben zum Unternehmen einrichten.
Fremde Inhalte
Grundsätzlich gilt dass man sich nicht mit fremden Federn schmücken darf, d.h. Es dürfen keine fremden Texte, Bilder oder andere Inhalte ohne Nutzungserlaubnis verwendet werden. Ebenso wenig dürfen auch fremde Designs übernommen werden, obwohl diese zwar in aller Regel keinem urheberrechtlichen Schutz unterliegen. Der Domainname des Blogs darf ebenfalls nicht gegen fremde Rechte verstoßen. Daher sollten folgende Namen nicht verwendet werden:
- geschützte Namen existierender Firmen oder prominenter Personen,
- Bezeichnungen fremder Werke,
- Städte- oder Behördennamen,
- Namen von Bundesländern,
- so genannte Tippfehler-Domains wie zum Beispiel \"microsift“ oder \"googel“.