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Mehr Sicherheit im Strafvollzug

Das Jahr 2005 war geprägt von einigen spektakulären und für die heimische Justiz zum Teil äußerst peinlichen Fluchten aus österreichischen Gefängnissen. Ganz oben auf der Liste der Peinlichkeiten steht der Fall des mutmaßlichen Geldfälschers Ivan Ivanov, der nach einem Gespräch mit seinem vermeintlichen Verfahrenshelfer, der ihn mit Straßenkleidung versorgte, seelenruhig und unerkannt aus dem so genannten Halbgesperre des Landesgerichtlichen Gefangenenhauses ins Freie wandern konnte. Das mediale Echo war enorm und das Justizministerium sah sich zum Handeln gezwungen. Die biometrische Gesichtserkennung sollte heimische Strafvollzugsanstalten deutlich sicherer machen. Eine Ansicht, die auch von der EU-Kommission geteilt wird.

Jetzt wurde das vom Wiener Unternehmen x-pin.com entwickelte System im Gefangenenhaus des Wiener Landesgerichts eingehend getestet und vorgestellt. Jede Person, die das System passieren möchte, wird nach erfolgter Ausweiskontrolle von einem Justizwachebeamten biometrisch erfasst. Mit der zugeordneten RFID-Zutrittskarte identifiziert sich der Besucher an der Schleuse. Stimmen Gesicht der eintrittswilligen Person mit den gespeicherten \"Gesichtsdaten\" überein, wird der Eintritt gewährt und die Tür geöffnet. Ab diesem Zeitpunkt wird der Besucher als autorisierte Person im sicheren Bereich definiert und im System aufgeführt. Sobald diese Person den abgesicherten Bereich wieder verlassen möchte, muss sie über die Ausgangsschleuse das Procedere wiederholen. Die Fehlerquote liegt laut x-pin.com bei Null. Im Gegensatz zu Fingerabdrücken oder Iris-Scan gäbe es bei der biometrischen Gesichtserkennung keine Möglichkeit zur Fälschung. Auch die vermeintlich einfachste Methode, das System zu überlisten, funktioniert nicht. Hält man das Foto einer befugten Person vor den auf Infrarotlicht basierenden Scanner, erkennt das System, dass es sich nicht um einen Menschen sondern um ein Foto handelt und verweigert den Zutritt - im Falle von Strafanstalten eher den Austritt. Auch mit Masken, Schminke und ähnlichen ist dem System nicht beizukommen.
Justizministerin Karin Gastinger zeigte sich bei der Präsentation des neuen Systems im Wiener Landesgericht auf jeden Fall angetan und hofft, dass weitere Strafanstalten mit biometrischen Gesichtserkennungssystemen ausgestattet werden können. Selbiges hofft x-pin.com.

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