Mit 1.1.2015 wird es nun ernst. Das Bundesenergieeffizienzgesetz tritt in Kraft. Energie verbrauchende große Unternehmen haben gegenüber der Monitoringstelle bis 31.1.2015 eine erste Meldepflicht und dann noch zehn Monate zur Umsetzung Zeit, bevor der nächsten Meldepflicht nachzukommen ist. Gleichzeitig sinken die Ölpreise, weil die Absprachen der Fördermengen nicht mehr funktionieren und der Wettbewerb zwischen den Förderländern den Ölpreis verfallen lässt. 1l Benzin soll bald nur noch einen Euro kosten bevor sich dann die Preise wieder einpendeln werden bei 70 bis 75 Dollar pro Barrel. Das wird so manche Wirtschaftlichkeitsrechnung über den Haufen werfen.
Im Grunde ist die Zielsetzung des Energieeffizienzgesetzes eine gute Sache, denn eine Entkoppelung von Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch ist bereits im Gange und zeigt, dass es möglich ist. Eine höhere Energieeffizienz reduziert die Abhängigkeit von Erdöl- und Erdgasmärkten, senkt die Treibhausgasemissionen und schlägt sich in den Unternehmen unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung positiv nieder, denn die Energiekosten sollten im Zuge der Effizienzsteigerung ja ebenso zurückgehen. Womöglich löst das neue Gesetz auch wichtige Impulse für neue Geschäfts-, Prozess- oder Produktmodelle aus und Österreich kann sich im globalen Wettbewerb hier neu positionieren. Trotzdem hat es lange gedauert von der EU-Richtlinie bis zur nationalen Umsetzung in einer Verordnung, sogar mit einem Jahr Verspätung.
Trotz langer Vorbereitungszeit entpuppt sich das gut gemeinte Unterfangen aber bei näherer Analyse als Herausforderung, denn das Bundesenergieeffizienzgesetz bietet ein paar Spezialitäten und die Monitoringstelle ist mit Stand Anfang Dezember 2014 immer noch nicht bestellt. Grundlage ist das Bundesgesetz über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz – EEffG) vom 11.8.2014. Zentrale Paragrafen für verbrauchende Unternehmen sind:
§ 5 (1) Zi 18ff Begriffsbestimmungen
§ 9 Energiemanagement bei Unternehmen
§ 17 Qualitätsstandards an Energieaudits
§ 18 Mindestkriterien an Energieaudits
Anhang III EEffG (mit Verweis auf die EN 16247-Teil 1)
§31 Verwaltungsstrafen
Große Unternehmen sind vor allem unmittelbar unmittelbar betroffen
Im §5 werden große Unternehmen nur im Umkehrschluss definiert. Große Unternehmen sind Unternehmen, die keine mittleren Unternehmen sind. Das sorgt aber in der Interpretation für Verwirrungen wie viele Diskussionen zeigen. Große Unternehmen sind demnach Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter zählen. Sollte aber das Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter haben, aber der Umsatz größer 50 Millionen Euro und die Bilanzsumme größer als 43 Millionen Europa betragen, gilt es ebenfalls als großes Unternehmen. Verbrauchende Unternehmen, die zu mehr als 50% im Eigentum eines anderen Unternehmens stehen, sind dem Mutterunternehmen zuzurechnen. Entsprechende Beteiligungen sind demnach in der Energiebilanz zu berücksichtigen.
Externes Energieaudit versus zertifiziertes Managementsystem
Damit müssen aber verbrauchende Unternehmen nach § 9 entweder mindestens alle vier Jahre ein externes Energieaudits von einem externen Energieauditor durchführen lassen, erstmals bis zum 31.11.2015 oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder eine EMAS-Begutachtung anstreben. Während der europäische und der deutsche Gesetzgeber das externe Energieaudit und ein zertifiziertes Energiemanagementsystem als absolut gleichwertig ansehen, hat der österreichische Gesetzgeber eine zusätzliche Anforderung definiert. Unternehmen, die bereits ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem haben oder anstreben, müssen zusätzlich ein internes oder externes Energieaudit im Sinne des §18 und Anhang III durchführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass externe Energieaudits als Beratungs- und Inspektionsleistungen zu verstehen sind und diese externe Energieauditoren sich bei der Monitoringstelle registrieren lassen müssen. Diese Energieaudits sind eher technisch-analytischer Art und eignen sich durchaus für eine fundierte Ist-Analyse, sind aber mit Managementsystemaudits nach ISO 50001 nicht vergleichbar. Trotzdem werden gerne beide Begriffe immer wieder synonym gebraucht. Dies sorgt dann für Verwirrung.
Trotzdem empfehlen wir als Quality Austria den Weg über die ISO 50001, ISO 14001 oder EMAS, denn es ist der nachhaltigere im Management verankerte Weg, der über die internen Energieaudits auch die Kompetenz in Sachen Energieeffizienz erhöht. Technische Qualifikationen in Sachen Energieeffizienz (siehe §17) haben die Unternehmen sicher in den Unternehmen, sei es aus den Bereichen Umweltmanagement, Instandhaltung, Werksleitung etc., entscheidend ist, dass diese Personen dann zum internen Energieauditor nominiert werden.
Weitere Beiträge zum Thema folgen. Viel Erfolg mit Qualität!
Axel Dick
PS haben Sie Fragen zum Beitrag? Dann schreiben Sie mir: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!