Das Bundesenergieeffizienzgesetz ist nun in der Begutachtungsphase.
Energieeffizienz ist eine der Säulen der Österreichischen Energiestrategie. Eine gewisse Entkoppelung zwischen Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch konnte in Österreich bereits realisiert werden. Von einem Faktor 4 oder gar 10 wie von Effizienzexperten Schmidt-Bleek oder von Weizsäcker in den 90iger Jahren gefordert, sind wir aber noch weit entfernt.
Energieausweise für Kühlschränke sind schon lange Stand der Technik. Energieausweise bei Gebäuden sind zwar schon gesetzlich verpflichtend, das Wissen hat sich aber noch nicht überall herumgesprochen. Neuwagen müssen schon längst ihre CO2-Emissionen pro Kilometer ausweisen, der CO2-Ausstoß dürfte aber noch nicht wirklich ein kaufentscheidendes Argument sein, wenn man den Fuhrpark auf Österreichs Straßen so anschaut.
Die EN 16001 als zertizifierbare Norm wurde inzwischen von der ISO 50001 (Energiemanagement) abgelöst. Weltweit wurden bereits über 1.000 ISO 50001-Zertifikate ausgestellt, davon circa die Hälfte beim deutschen Nachbarn. Die Quality Austria hat bereits knapp 30 Zertifikate ausgestellt. Das Interesse wächst stark an, nicht nur in Österreich.
Mit der Ausgabe der ÖNorm EN 16247-1 (Annahme durch CEN im Juni 2012, Ausgabe September 2012) kommt ein weiterer Baustein für die Durchführung von Energieaudits dazu. Der Entwurf zum Bundesenergieeffizienzgesetz und die Energiemanagementnormen greifen ineinander. Tritt das Gesetz in Kraft, ist das Management gefordert, sich damit auseinanderzusetzen, um rechtssicher zu bleiben. Die Normen können als wirksame methodische Vorgehensweisen oder Werkzeuge gesehen werden. Sowohl der Gesetzgeber als auch die Normung streben danach, durch den systematischen und wiederkehrenden Ansatz, Verbrauchsprofile gezielt zu analysieren, Einsparungspotenziale zu erkennen und die Energieeffizienz durch die Festlegung und Verfolgung von Energieleistungsindikatoren zu steigern. Diverse Studien sprechen von mindestens 5 bis 20% an Einsparungspotenzial. Das wird auch die Budgets entlasten.
Wolfgang Hackenauer, Produktmanager Umwelt und Netzwerkpartner der Quality Austria hat wieder einige wichtige und interessante Punkte aus dem Gesetzesentwurf zusammengefasst.
Wichtige Begriffsbestimmungen im Energieeffizienzpaket des Bundes
§ 5. (1) Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet der Ausdruck Energieaudit ein systematisches Verfahren im Einklang mit ÖN EN 16247-1 oder entsprechenden Nachfolgenormen zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs in der Industrie und/oder einer Industrieanlage oder privater oder öffentlicher Dienstleistungen, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für kostenwirksame Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.
Energiemanagement bei endenergieverbrauchenden Unternehmen
Endenergieverbrauchende Unternehmen in Österreich haben, abhängig von ihrer Größe und ihrem Energieverbrauch, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gemäß Abs. 2 bis Abs. 6 zu setzen und zu dokumentieren. Große und mittelgroße Unternehmen haben entweder ein Energiemanagementsystem in Übereinstimmung mit der Norm EN 16001 oder der ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem gemäß Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS Verordnung, auch Ökoaudit genannt), soweit damit auch sämtliche Anforderungen nach ISO 50001 erfüllt werden, einzuführen, dieses zu zertifizieren, die Einführung zu dokumentieren, das Energiemanagementsystem oder Umweltmanagementsystem zu verwirklichen und aufrechtzuerhalten oder in regelmäßigen Abständen, zumindest alle vier Jahre, ein Energieaudit durchzuführen.
Der Anwendungsbereich und die Grenzen des Managementsystems sind festzulegen und zu dokumentieren oder es ist die Durchführung und Ergebnisse des Energieaudits zu dokumentieren.
Endenergieverbrauchende Unternehmen in Österreich haben nach Möglichkeit den sich aus der Anwendung des Managementsystems oder aus der Durchführung des Energieaudits ergebenden Anforderungen einer Verbesserung ihrer Energieeffizienz zu entsprechen und die erforderlichen Effizienzmaßnahmen zu setzen.
Endenergieverbrauchende Unternehmen haben die Einführung des Managementsystems oder die Durchführung des Energieaudits sowie die allfällig gesetzten Effizienzmaßnahmen für jedes Jahr bis zum 31. März des Folgejahres der nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle zu melden.
Zum Abschluss noch ein paar Einstiegsfragen:
- Wer ist in ihrem Unternehmen für Energiefragen zuständig?
- Wie hoch sind Ihre Energieausgaben?
- Wo haben Sie die wesentlichen Energieverbräuche?
- Welche Energiekennzahlen haben Sie bereits?
- Welche energiespezifischen Ziele haben Sie für 2013 definiert?
Viel Erfolg bei der Umsetzung!
Axel Dick, Quality Austria
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