Alle wollten es. Trotzdem war es ein schwieriges Unterfangen, alle Beteiligten und Betroffenen von der Novelle zu überzeugen.
Viel Kraft, Emotionen und Zeit wurden investiert, um ein verstärktes Bestbieterprinzip und eine Transparenz bei Sub- und Subsubunternehmen zu erreichen. Kritiker haben einen Mehraufwand und Verteuerungen von Projekten prophezeit. Nicht erwähnt wurde dabei der bisherige Abgang von Wertschöpfung, Steuern und Abgaben ins Ausland. Verschwiegen wurde auch, dass es durch die bislang gängige Vergaben an Billigstbieter zu Nachforderungen kam und dass durch Qualitätsmängel mehrere hundert Millionen an Steuergeldern verschlungen wurden. Grund genug, die Politik letztendlich doch noch vom Bestbieterprinzip zu überzeugen.
Dennoch gibt es kein Zurücklehnen. Bereits jetzt arbeiten wir an weiteren Maßnahmen für die nächste bevorstehende Novelle im Bundesvergabegesetz. Dabei geht es darum, welche wirtschaftlichen Mindestvoraussetzungen ein Unternehmen für eine Angebotslegung erfüllen muss. Das beginnt mit der notwendigen Bonität des Unternehmens und geht bis zum Einsatz von Eigenpersonal.
Das Bestbieterprinzip rechnet sich ab der ersten Sekunde für uns Steuerzahler, unsere Betriebe und deren Beschäftigte. Es rechnet sich volkswirtschaftlich, weil öffentliche Aufträge von unseren Steuern und Abgaben finanziert werden. Es rechnet sich steuerlich, weil durch die Beauftragung von regionalen Betrieben mit ihrem Eigenpersonal Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Wertschöpfung in Österreich bleiben. Damit steigern wir inländische Kaufkraft und zusätzliche Steuereinnahmen. Alle ausschreibenden Stellen haben eine moralische Verpflichtung, rechtskonform alle Instrumente zu nutzen, um durch Beschäftigung und regionale Vergaben die steigende Arbeitslosigkeit und Sozialbetrug zu bekämpfen.