Das Bestbieterprinzip kann Lohn- und Sozialdumping schon bei der Ausschreibung einen Riegel vorschieben. Ein Kommentar von Josef Muchitsch, Abgeordneter zum Nationalrat, GBH-Bundesvorsitzender.
Mit dem Transparenzgebot für Subvergaben hat der Auftraggeber schon bei der Auftragsvergabe vollständige Kenntnis, wer auf seiner Baustelle arbeitet. Subunternehmer müssen bei öffentlichen Aufträgen in den Angeboten angeführt, geprüft und genehmigt werden. Ein Wechsel oder Hinzuziehen eines neuen Sub- oder Subsubunternehmers nach Auftragserteilung muss dem Auftraggeber bekanntgegeben werden und ist ebenfalls zu prüfen und zu genehmigen.
Die Politik hat somit die Rahmenbedingungen geschaffen, dass zukünftig die Auftraggeber Lohn- und Sozialdumping schon bei den Wurzeln – nämlich der Auftragsvergabe und der Auswahl der Firmen – bekämpfen können. »Schwarze Schafe« sind somit bei Auftragsvergaben vorab auszuschließen.
Die aktuellen Zahlen beweisen, dass diese »schwarzen Schafe« mit unseriösen Angeboten hauptsächlich unter den ausländischen Firmen zu finden sind. Bei vier von zehn Firmen aus dem Ausland besteht Verdacht auf Lohn- und Sozialdumping. Bei den inländischen Firmen beträgt diese Quote 1:100. Das heißt, von 100 inländischen Firmen,besteht lediglich bei einer Firma Verdacht auf Lohn- und Sozialdumping.
Mit Jänner 2017 tritt zusätzlich eine Auftraggeberhaftung für alle Auftraggeber bei Beauftragung ausländischer Firmen in Kraft. Sowohl private wie öffentliche Auftraggeber haften bei Unterentlohnung ausländischer Firmen und deren Beschäftigten sowie nicht geleisteten Beiträgen. Somit kann es den Auftraggeber nicht nur aus moralischen, sondern auch aus finanziellen Gründen nicht egal sein, wer seinen Auftrag abwickelt.
Im Endeffekt entscheiden österreichische Auftraggeber, wer Aufträge in Österreich bekommt – egal ob im öffentlichen oder privaten Bereich.