Die Arbeitslosigkeit am Bau muss mit dem Bestbieterprinzip bekämpft werden.
Die Befürchtungen der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) bestätigen sich: Die Arbeitslosigkeit am Bau nimmt im Vergleich zum Vorjahr ständig zu. Bei perfektem Bauwetter sind 22,4 Prozent mehr Bauarbeiter arbeitslos gemeldet als im Vorjahr. Nur mit Ausschreibungen nach dem Bestbieterprinzip kann die Arbeitslosigkeit bekämpft werden.
Den Grund für die hohe Arbeitslosigkeit am Bau liegt im stärker werdenden unfairen Wettbewerb. Immer mehr dubiose Firmen und Billigstarbeitskräfte aus dem Ausland drängen auf den heimischen Bauarbeitsmarkt. Die AMS-Zahlen bestätigen, dass neue ausländische Arbeitskräfte bisher integrierte Arbeitnehmer aus dem Ausland vom Arbeitsmarkt verdrängen. Die Folge: Trotz steigender Beschäftigungszahlen in Österreich steigt auch die Arbeitslosigkeit: Bei den ausländischen Arbeitnehmern mit plus 27,3 Prozent auf insgesamt mehr als 63.000 Personen stärker als über alle Arbeitnehmer betrachtet.
Neue ausländische Personalleasingfirmen – also Arbeitskräfteüberlasser – überschwemmen mit Billigstarbeitskräften bei öffentlichen Ausschreibungen den Markt. Auch in diesem Bereich haben österreichische Firmen keine Chance mehr, öffentliche Aufträge zu erhalten. Es ist ein Wahnsinn, wie sich hier die Spirale beim Preis und somit Lohn- und Sozialdumping nach unten entwickelt. Je billiger das Angebot, desto größer die ‘Gauner’ dahinter. Diese Entwicklung muss gestoppt werden. Öffentliche Ausschreibungen müssen nach Bestbieterprinzip vergeben werden. Die gesetzlichen Regelungen dazu wurden seitens der Politik geschaffen. Österreichische Firmen, welche mit Subunternehmern und einem Stundenlohn von 14 Euro brutto, das sind netto 4,70 Euro für den Arbeiter, anbieten, müssen bei öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
Zwei aktuelle Fälle: Beim Bau der Chirurgie im LKH Graz wurden Trockenbauarbeiten ausgeschrieben. Billigstbieter ist eine oststeirische Firma, welche mit Subfirmen aus Marburg mit 14 Euro Bruttostundenlohn kalkuliert. Die Bestattung Graz hat neuerlich eine Lieferung von Särgen nach dem Billigstbieterprinzip ausgeschrieben. Die Särge werden wahrscheinlich – wie bei der Vergabe 2013 – aus Serbien geliefert. 2013 betrug der Preisunterschied pro Sarg lediglich 1 Euro zwischen inländischem und ausländischem Produkt. Genau bei diesen Beispielen fordert wir eine exakte Prüfung der Angebote und ein Ausscheiden unfairer Mitbewerber.
Ich sehe nur einen Ausweg aus der hohen Arbeitslosigkeit: Öffentlich ausschreibende Stellen müssen verpflichtet werden, nach dem Bestbieterprinzip auszuschreiben. Nur so haben regionale Firmen mit Eigenpersonal eine Chance auf öffentliche Aufträge. Damit kurbeln wir nicht nur die regionale Wirtschaft an, auch Steuern, Abgaben und Wertschöpfung bleiben in Österreich und die steigende Arbeitslosigkeit wird bekämpft.
Es gibt aber einen Hoffnungsschimmer. Anlässlich der letzten Landeshauptleutekonferenz wurde einstimmig beschlossen, im Vergabebereich bestehende Möglichkeiten für eine Auftragsvergabe nach Bestbieterprinzip auszuschöpfen. Dazu finden in allen Bundesländern „Vergabegipfel“ auf Expertenebene statt. Auch das Bundesvergabegesetz soll Richtung Bestbieterprinzip verbessert werden – dazu finden bereits auf Experten- und Sozialpartnerbene Gespräche im Bundeskanzleramt statt.