By Helmut Fallmann on Mittwoch, 14. Oktober 2015
Category: Europa

Wichtiger Schritt zu fairer digitaler Weltökonomie

Immer wieder muss der EuGH die verschlafene europäische IT-Standortpolitik aufwecken. Was nun rasch umgesetzt werden muss, damit die globale digitale Wirtschaft aus europäischer Sicht ein Stück weit fairer wird.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat mit dem spektakulären Safe Harbour – Urteil nun schon zum dritten Mal in nur eineinhalb Jahren eine rechtliche Weichenstellung von großer Tragweite getroffen. Im April letzten Jahres kippten die europäischen Höchstrichter die Vorratsdatenspeicherung, weil sie wegen Unverhältnismäßigkeit nicht mit den verbrieften Grundrechten der Europäischen Union in Einklang zu bringen war und nur einen Monat später stärkte der Gerichtshof die EU-Bürger in ihrem Recht auf Vergessenwerden.

Dass sich die US-Handelsministerin Penny Pritzker über die Aufkündigung des Safe Harbour-Frameworks durch den EuGH massiv enttäuscht zeigte, weil sie das Urteil als ernste Gefahr für die blühende, transatlantische Digitalökonomie einstuft, kann man aus amerikanischer Perspektive ja verstehen. Wenn jetzt aber auch die EU-Kommissare Frans Timmermans und Věra Jourová sich durch das Urteil in ihrer Arbeit bestätigt fühlen und mit der 2013 begonnenen Neuverhandlung von „Safe Harbour“ unbeirrt weiter machen wollen, dann sollten wir uns das eines Tages vorliegende Ergebnis ganz genau ansehen.

An dieser Stelle sei daran erinnert, dass die Zeit eines verbraucherfeindlichen Tricksens in Sachen Datenschutz jetzt endgültig vorbei ist. Die EU hat vor 15 Jahren einfach auf dem Rücken der europäischen Bürger und Unternehmen entschieden, dass personenbezogene Daten in den USA hinreichend geschützt sind, wissend, dass es in den Vereinigten Staaten niemals einen der europäischen Rechtsauffassung ebenbürtigen Datenschutz gab. Vage Selbstverpflichtungen von rund 4.400 amerikanischen Unternehmen ohne entsprechende Nachweise und ohne Kontrolle durch die EU bzw. mangelnde Kontrolle durch die US-Behörden (FTC/US-Handelskommission), das war Safe Harbour bisher.

Politische Genugtuung für Edward Snowden

Spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden über den praktisch uneingeschränkten Zugang der NSA zu allen Daten der eigenen Internet-Industrie auf Grundlage des Patriot Acts und der FISA-Gesetzgebung hat sich das Abkommen als reine Farce entpuppt. Erschwerend kommt noch hinzu, dass europäische Dateninhaber in Privacy-Fragen keine Rechtsstellung in Amerika haben.

Natürlich wird der Datenfluss in die USA nicht versiegen. Da aber auch Alternativinstrumente wie Standardvertragsklauseln oder Corporate Binding Rules über kurz oder lang juristisch ebenfalls als im Widerspruch zum europäischen Datenschutzverständnis und zum Grundrecht auf Privatheit eingestuft werden würden, steht der EU jetzt ein heikler Balanceakt bevor. Sie muss die künftigen transatlantischen Datenflüsse auf eine Grundlage stellen, die die Bürgerrechte im Einklang mit dem EuGH-Urteil auf europäischem Niveau schützt und gleichzeitig in die Offenheit des Internets als Taktgeber der digitalen Ökonomie nur „minimal-invasiv“ eingreift.

Bislang ist über die Verhandlungen für ein neues Safe Harbour wenig an die interessierte Öffentlichkeit gelangt. Das Urteil des EuGH kann hier zweifellos als wichtiges Signal an die politischen Entscheidungsträger der Europäischen Union gewertet werden, künftig eine eindeutige Gesetzesgrundlage in Anwendung zu bringen, welche den europäischen Wertevorstellungen beim Datenschutz Ebenbürtigkeit mit amerikanischen Sicherheitsinteressen einräumt.

Rasch einheitlichen Datenschutz in Europa umsetzen

Vor diesem Hintergrund ist es umso bedeutsamer, dass die parlamentarisch ausverhandelte Datenschutz-Grundverordnung parallel zu den Verhandlungen mit den USA schnellstmöglich in Kraft gesetzt wird. Seit Mitte Juni befindet sich der Gesetzesentwurf in den Trilog-Verhandlungen und wie aus Insiderkreisen zu erfahren ist, gehen auch hier die Wogen bezüglich der beabsichtigten Aufnahme einer Anti-FISA Clause zum Schutz gegen US-Auslandsspionage in den Beratungen hoch. Es bleibt zu hoffen, dass das Europäische Parlament in diesem Punkt unnachgiebig bleibt, weil es für ein zukunftsfähiges Abkommen über die amerikanisch-europäische Datenwirtschaft von kolossaler Bedeutung ist, dass die USA auch ihre Security-Dienste unter rechtsstaatliche Aufsicht stellen. Mit der Verwirklichung des Marktort-Prinzips wird es der EU auch gelingen, industrielle Chancengleichheit zwischen den Industrie-Playern dies- und jenseits des Atlantiks herzustellen.

Aus europäischer Sicht muss man dem EuGH dankbar dafür sein, dass er als bislang einsamer Verbündeter der BürgerInnen und Konsumenten nun die politische Entscheidungselite in der Union in die Pflicht nimmt. Schade ist allerdings, dass es offenbar des Mutes von Aktivisten wie Max Schrems und der Weitsicht von Höchstrichtern bedarf, dass für den IT-Standort etwas weiter geht!

Für die Zukunft einer fairen digitalen Weltökonomie braucht es aus europäischer Sicht zwei große Stoßrichtungen: Wir dürfen uns von den USA mit ihrem Rechtsimperialismus nicht mehr vorführen lassen und müssen ein europäisches Schutzniveau für europäische Daten auch auf Servern in den USA sicherstellen. Und wir müssen parallel dazu die europäische IT-Industrie durch Verwirklichung des digitalen Binnenmarktes samt gemeinsamer Strategie bei Cloud Computing, Big und Open Data, transnationalen Kommunikationsdiensten und innovativen Industrie 4.0-Anwendungen auf ein unüberwindbares europäisches Wettbewerbsniveau heben.

Der Beitrag ist am 12. Oktober 2015 erschienen unter https://www.fabasoft.com/cloud/de-de/times/uce/wichtiger-schritt-zu-fairer-digitaler-weltoekonomie