Gegen eine Angleichung von Arbeitern und Angestellten ist prinzipiell nichts einzuwenden. Die Schaffung eines einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs wäre ein richtiger Schritt gewesen. Geworden ist es letztlich nur eine praxisferne Lösung, die nicht auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen Branchen eingeht. Die ungewollte, aber sichere Folge: Die Leiharbeiterquote wird wieder steigen.
Drei Tage vor der Wahl wurde in einer Blitzaktion die Angleichung von Arbeitern und Angestellten in einigen Bereichen wie Entgeltfortzahlung bei Krankenstand oder Kündigungsfristen beschlossen. Ohne auf die ohnehin sehr komplexe Materie des Arbeitsrechts im Detail einzugehen, muss doch hinterfragt werden, warum man sich diesem komplexen Thema nicht grundsätzlich und umfassender gestellt hat. Die Personalverrechnungen in den Unternehmen kämpfen wacker seit jeher mit vielen verschiedenen lohnrechtlichen Regelungen, die für Arbeiter und Angestellte oft sehr unterschiedlich sind. Keine Frage, eine Entrümpelung und Angleichung mit Augenmaß macht Sinn und vor allem die Schaffung eines einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs wäre sicherlich ein richtiger erster Schritt – mit allen damit verbundenen Konsequenzen.
Das ist allerdings nicht passiert und die Vermutung liegt sehr nahe, dass dies auch nicht gewollt war. Oder wie ist es zu verstehen, dass ausschließlich Regelungen gleichgeschaltet werden, während man gleichzeitig nicht bereit ist, die Vertretungsbefugnis für den Arbeitnehmer in eine Hand zu geben? Der Wille zur Verwaltungsvereinfachung geht offensichtlich nur so weit, wie man selbst keine Zugeständnisse machen muss.
Missachtung der Sozialpartner
Dass sich Begriffsdefinitionen im Laufe eines Jahrhunderts verändern können, ja, sogar müssen, liegt in der Natur der Sache. Darauf zu reagieren, ebenfalls. Und genau für diese Situation gibt es die Kollektivvertragsebene, auf der sich die Branchenvertreter auf Augenhöhe im Wissen um die Bedürfnisse der Branche begegnen. Im Fall der Stein- und keramischen Industrie haben aber nun jene neue Maßstäbe gesetzt, die vermutlich noch keines unserer Unternehmen von innen gesehen haben, geschweige denn eine Vorstellung davon haben, was es heißt, Unternehmer in unserer Branche zu sein.
Das Gegenteil von gut ...
Ein einheitliches Regelwerk, das nicht auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen Branchen eingeht, ist ebenso falsch wie der Umstand, dass es weiterhin zwei Arbeitnehmer-Betriebsvereinbarungen – je eine für Arbeiter und Angestellte – in den Betrieben gibt. Diese Logik der Gleichstellung entzieht sich jeder Form der Nachvollziehbarkeit. Die damit verbundenen Funktionen einiger werden ja hoffentlich nicht Grund dafür sein. Und auch wenn das wenige wollen: Der Trend zu einer höheren Leiharbeiterquote wird schon demnächst spürbar sein.