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Recht in der Domain-Welt

Barbara SchloßbauerMitte Jänner fand zum zweiten Mal der „Domainrechtstag“ statt. Vor rund 100 Teilnehmern diskutierten Juristen, Wissenschafter und Experten aus der Praxis rechtliche und finanzielle Aspekte des Domainerwerbs und -besitzes.

„Wir möchten mit dem Domainrechtstag ein Forum für konstruktiven Austausch mit rechtlichem Fokus schaffen“, meint Barbara Schloßbauer, Juristin und Domainrechtsexpertin bei nic.at. In seinem Eröffnungsvortrag steckte Prof. Nikolaus Forgó vom Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover den globalen Rahmen ab, in dem Top-Level-Domains weltweit vergeben werden. 2009 wird in diesem Zusammenhang ein überaus spannendes Jahr: Die Domain-Verwaltungsbehörde ICANN setzt den ersten Schritt in Richtung einer Liberalisierung der Domain-Vergabe. Die Zulassung neuer Top-Level-Domains (TLDs, analog .at, .de, .com,) soll erheblich erleichtert werden, dennoch stellen sich aus Sicht Forgós eine Reihe von Problemen: So sind die hohen Gebühren einer Neuanmeldung und des laufenden Betriebes ebenso umstritten wie der Prozess bei Streitigkeiten im Fall von Anträgen um ähnliche oder gleich lautendene Top-Level-Domains. Betont wurde von Forgó auch die geringe internationale Partizipation bei der Gestaltung des neuen TLD-Systems – das von vielen noch als ein rein US-Projekt angesehen wird.

Die Domain als Wertgegenstand
Rechtsanwalt Kai Recke der Domain-Handelsplattform Sedo gab Einblicke in die Praxis des Domain-Verkaufs. Der Wert einer .at-Domain sei in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, so der Experte: War sie 2007 durchschnittlich 800 Euro wert, so steigerte sich ihr Preis 2008 auf 1.100 Euro. Inwiefern die Finanz- und Wirtschaftskrise den zukünftigen Wert von Domains beeinflusse, sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar.

Pfändung von Domains?
In einem Statement konzentrierte sich Rechtsanwalt Michael Pilz auf den österreichischen Markt und die Erfahrungen der Registrierungsstelle bei Pfändung von Domains. Seit Gründung der nic.at im Jahr 1998 wurden etwa 60 Domains zur Sicherstellung von Forderungen gegen den Domaininhaber von dritter Seite gerichtlich gepfändet, was wiederum spannende Fragen rund um den Geldwert einer Domain sowie die praktischen Folgen eines „Kuckucks“ auf der Domain wirft. „Die Tatsache, dass Domains gepfändet werden, macht deren Stellenwert für den Domaininhaber deutlich. Eine Domain dient nicht mehr nur der Adressierung einer Webseite im Internet, sondern kann tatsächlich einen erheblichen finanziellen Wert sowohl für Privatpersonen wie auch Unternehmen darstellen“, so Barbara Schloßbauer.

Rechtsdurchsetzung und Domainstreitigkeiten
Der Salzburger Rechtsanwalt Clemens Thiele referierte über zukünftige Löschungsansprüche nach dem Urteil zur Domain amade.at, die bereits dreimal beim Obersten Gerichtshof streitanhängig war. Rechtsanwalt Axel Anderl von Dorda Brugger Jordis plädierte für einen Übertragungsanspruch in Domainstreitigkeiten: Nicht nur die Löschung, sondern auch die Übertragung von Domainrechten sollte durch die Gerichte entschieden werden können.
Last modified onMontag, 02 Februar 2009 03:50

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