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Zur Räumung aufgefordert

Der Konkurs des Wiener Bauträgers SEG bringt nun für 33 Eigentümer der Wohnhausanlage Hustergasse 7-9 und Reinlgasse 38 eine ziemlich unangenehme überraschung. Die Rechtsanwaltskanzlei Proksch und Partner stellte den Eigentümern eine Räumungsklage in Aussicht. \"Ich fordere Ihre Mandanten auf, binnen 14 Tagen nach Zustellung dieses E-Mails, längstens aber bis 15. 4, die übergebenen Wohnungen geräumt der Konkursmasse zu übergeben“, schreibt die Kanzlei Proksch an den Anwalt der Hausgemeinschaft. Und: \"Ich werde nicht zögern, nach Ablauf der First mit Räumungsklage gegen Ihre Mandanten vorzughen“. Der Hintergrund sind Nachforderungen aus der Bauabrechnung, die sich aus der Errichtung der Wohnungen ergeben. Rechtsanwalt Proksch fordert von den Eigentümer insgesamt 319.000 Euro an Nachzahlungen. Für eine 100 m² Wohnung beträgt diese in etwa 18.000 Euro. Die Eigentümer weigern sich den finanziellen Forderungen des Masseverwalters nachzukommen, weil sie ihnen unangemessen hoch erscheinen. Zusätzlich argumentieren sie, dass noch etliche Gewährleistungsansprüche offen seien. Bei letzteren ist der Masseverwalter der Ansicht, dass sie \"so nicht bestehen“. Ein zuvor unternommener Vergleichsversuch zwischen dem Masseverwalter und der Hausgemeinschaft scheiterte.

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