Frische Politur
- Written by Redaktion_Report
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Der Kollektivvertrag für Reinigungskräfte ist ein ausgefeiltes Dokument. Penibel ist darin festgeschrieben, wie viele Quadratmeter Fläche eine Reinigungskraft pro Stunde putzen kann. Das Problem ist, dass Papier geduldig und die Realität oft ganz anders ist als die gewerkschaftlichen Wunschvorstellungen. »Selbst bei öffentlichen Aufträgen werden die im Kollektivvertrag verankerten Mindeststandards nicht eingehalten«, weiß Peter Edelmayer, Geschäftsführer von Dussmann Service österreich. Er weiß, wovon er spricht, sein Unternehmen ist seit 38 Jahren in österreich tätig und beschäftigt hierzulande etwa 2500 Mitarbeiter. Kritik an den Pauschalaussagen des Managers kommt von Mario Heim, in der Gewerkschaft Vida für angestellte Reinigungskräfte verantwortlich: »Wir machen Druck, dass der Kollektivvertrag (KV) von öffentlichen Auftraggebern eingehalten wird«, sagt er. Das Vergaberecht sieht eigentlich vor, dass jeder Bieter, der nicht kollektivvertragsgemäß ausschreibt, ausgeschieden werden muss. Eigentlich, denn in der Praxis wird mit allen Tricks gearbeitet, um Kunden zu lukrieren und Mitbewerber anzuschwärzen. »Wir hatten schon Fälle, wo uns ein Anbieter Informationen geliefert hat, dass ein anderer Schwarzarbeiter beschäftigt. Wir haben daraufhin das Arbeitsinspektorat informiert und es hat sich gezeigt, dass die Information falsch war«, gibt Heim einen Einblick in das frostige Klima zwischen den Branchengrößen. Ganz ausschließen mag der Gewerkschafter deshalb die gelegentliche Umgehung des KV nicht. Seit der Etablierung des Vergaberechts sei aber das Bewusstsein der Auslober ganz allgemein gestiegen. Dies sei auch der einzige Anker, der Beschäftigte schütze, da die Kunden der Reinigungsfirmen eine ausgeprägte Knausrigkeit an den Tag legen, so Heim.