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General gegen Haftung

Ein Punkt abgehakt: Mit der Einigung zwischen Regierung und Sozialpartnern zur verbindlichen Sozialversicherungsanmeldung vor Arbeitsbeginn hat österreichs Bauwirtschaft ein lange bearbeitetes Ziel im Kampf gegen Schwarzarbeit am Bau erreicht. Nun soll der nächste Stachel im Fleisch der Geschäftsstelle Bau in der Wirtschaftskammer behandelt werden: die Generalunternehmerhaftung. Auch diese Maßnahme, mit der Bauunternehmen die Verantwortung für die Zahlungswilligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen ihrer Auftragnehmer übertragen werden soll, will die Regierung im Einvernehmen mit den Sozialpartnern beschließen. Erfreut sind Arbeiterkammer und Bauarbeitergewerkschaft, weniger amüsiert ist die Bauwirtschaft: \"Außer Spesen nichts gewesen“, meint dazu Bundesinnungsmeister Johannes Lahofer. Die beabsichtigte Verhinderung von Hinterziehungen würde damit nicht erreicht, während der bürokratische Aufwand in den Unternehmen steige und deren Liquidität geschwächt werde. Außerdem sei eine solche Regelung verfassungswidrig, glaubt Lahofer.

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