Leben mit der Umkehr
- Written by Redaktion_Report
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Damit sollte Scheinfirmen das Handwerk gelegt werden, die die Mehrwertsteuer zwar in Rechnung stellen und kassieren, dann aber untertauchen und sie nicht an das Finanzamt abführen. Keine wesentlichen änderungen für die Bauwirtschaft sieht dadurch Michael Steibl, Geschäftsführer der Vereinigung industrieller Bauunternehmen. Denn für die Baubranche gilt diese Regelung, wonach ein Generalunternehmer die Umsatzsteuer nicht an seine Auftragnehmer bezahlt, sondern diese selbst abführen muss, bereits seit vier Jahren. Hätte die EU dem Ansuchen der beiden Finanzminister zugestimmt, dann wären, neben allen anderen nicht-bauspezifischen Leistungen, auch Materiallieferungen über 10.000 Euro der Reverse-Charge unterlegen. Dass sich Generalunternehmer über einen zwischengeschalteten Auftragnehmer, der nur Material liefert, die Umsatzsteuer für dieses Unternehmen sparen können, sei zwar richtig, aber \"extrem kompliziert“, meint Steibl.
Grundsätzlich habe die Bauwirtschaft, die anfänglich mit der Reverse-Charge unglücklich war, damit leben gelernt. Auch deshalb, weil damit die \"Schwindelfirmen“, die früher die erhaltene Mehrwertsteuer nicht abgeführt haben, zumindest diesen 20-prozentigen Vorteil nun nicht mehr hätten, so Steibl. Ausständig sei allerdings noch die Entscheidung, wie, etwa im Fall der Insolvenz eines Generalunternehmers, die Abgrenzung zwischen einer Bauleistung und einer Nicht-Bauleistung gefunden werden kann.