Palastrevolte
- Written by Redaktion_Report
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Damit haben wir die Glaspaläste hoffentlich gekillt!« Wolfgang Streicher, stellvertretender Vorstand des Instituts für Wärmetechnik an der TU Graz, kann ein maliziöses Lächeln nicht unterdrücken. Denn mit der Einführung der EU-Gebäuderichtlinie in österreich ab dem 1. Jänner 2008, so ist Streicher überzeugt, werde es keine Bürogebäude mit Glasfassaden mehr geben. In der Richtlinie 6 der OIB-Leitlinien zur Harmonisierung der technischen Bauvorschriften steht nämlich, dass der sommerliche überwärmungsschutz auch für Nicht-Wohngebäude gemäß önorm B 8118-3 nachzuweisen ist. Die sommerliche überwärmung ist demnach so einzuhalten, dass auch die inneren Lasten wie in einem Wohngebäude berücksichtigt werden müssen. Was auf gut Deutsch heißt, dass die voll verglasten, voll klimatisierten Bürohaustürme in Zukunft nicht mehr bewilligt werden, weil der erlaubte Kühlbedarf bei Wohngebäuden möglichst Null und bei Nicht-Wohngebäuden mit 1,0 Kilowattstunde pro Quadratmeter und Jahr mehr als bescheiden bemessen ist.
Aufschrei der Architekten?
»Das wird einen Aufschrei unter den Architekten geben, wenn sie das mitkriegen«, zeigte sich Streicher am Rande des E-Nova-Kongresses (siehe Seite 20) überzeugt. Der Experte für energieeffizientes Bauen räumt aber zugleich ein, dass die politischen Entscheidungen nicht unbedingt mit den technischen Richtlinien konform laufen müssen, entsprechende Ausnahmegenehmigungen seien nicht ausgeschlossen.