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Heftiger Strafantrag

DieWettbewerbehörde sieht esnach mehrmonatigen Ermittlungenals gegeben an, dass dieAufzugshersteller über einen längerenZeitraum hindurch PreisundProjektabsprachen getätigthaben. Folgt das Kartellgerichtdem Antrag der Wettbewerbsbehörde,wäre die Geldbußedie höchste jemals in österreichverhängte. Für Schindler kämeeine Verurteilung teuer. Allein aufSchindler entfällt eine Strafe von31,3 Mio. Euro, Haushahn müsste8 Mio. Euro zahlen. Bis zu einerallfälligen Verurteilung gilt für alleUnternehmen die Unschuldsvermutung.

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