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Verfrühter Winterdienst

Noch ist keine Schneeflocke gefallen. Die Experten für Schneeräumung hindert das nicht, die Plackerei ins rechte Licht zu rücken. Weil unglücklicherweise jeden Winter Menschen ausrutschen und sich dabei Beine und Arme brechen, hat Oliver Attensam gleich zum Round Table gerufen. Die Gesetzeslage ist an sich klar: Liegenschaftseigentümer sind verpflichtet, ihre Gehwege zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Eis freizuhalten. Dass dies nur mehr periphär passiert, hat zwei Gründe: Die Hausbesorger sind rar geworden und die Anbieter von Winterdiensten arbeiten mehr oder weniger gewissenhaft. »Es fehlt eine Branchennorm und Aufklärung über die Gefahren bei der Winterbetreuung«, meinte der Gastgeber. Seine Forderung: einheitliche Standards, damit die Immobilienbranche die angebotenen Winterbetreuungsangebote vergleichen könne. Dass damit nicht alle Probleme gelöst werden können, gab Wolfgang Macho, Vorsitzender der Geschäftsführung der IMV Immobilien GmbH, zu bedenken: »Die Erwartung, dass bei heftig einsetzendem Schneefall gleichzeitig alle Gehsteige Wiens vom Schnee befreit werden können, ist nicht erfüllbar«, meint er. Komisch daran ist bloß, dass es zu Zeiten der vor Ort präsenten Hausbesorger ganz gut funktionierte. Ganz ohne Norm und Winterdienstglossar.

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