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Unwesentlicher Aufbau

4000 Quadratmeter Bürofläche zur Verwaltung eines Datencenters? So unwahrscheinlich es klingt, für Wolfgang Bleim, Geschäftsführer der DCV Planungs- und ErrichtungsGmbH ist das zu wenig: \"Wir bräuchten noch mehr“, meint er. Seit Jahren möchte die DCV Unternehmen im ehemaligen NS-Gefechtsturm im Wiener Augarten Platz für ihre Backup-Rechenzentren anbieten. Jeder Server müsse von den darüber liegenden Büroräumen aus von eigenen Betreuern gewartet werden, so Bleim. Die moderne Glasfasertechnologie würde einen Aktionsradius von 700 Kilometern möglich machen, hofft er auf zahlreiche Kunden.
Nachdem das Denkmalamt im Vorjahr die Pläne des Architekten Gerhard Steffel für eine viergeschoßige Aufstockung abgelehnt hatte, wurde das Projekt vom Bildungsministerium als Oberbehörde des Denkmalamts genehmigt. Zu den Auflagen gehört eine Reduktion auf drei Geschoße sowie die Wiederherstellung und Erhaltung des aus zwei Meter dicken Stahlbetonwänden bestehenden Turms. Ob sich das rechnet, daran tüftelt Bleim zur Zeit noch: Denn drei Geschoße wurden nach dem Krieg durch eine Explosion total zerstört, den Stahlbetondecken fehlt teilweise die Armierung. Bis Jahresende will Bleim die Rentabilitätsberechnung abgeschlossen haben, wobei die Grenze für ihn bei den 300 Millionen Schilling (21,8 Mio. Euro) liegt, die zu Planungsbeginn für einen neu in die Erde gebauten Bunker errechnet worden waren.
Wie der neue Entwurf aussehen wird, will Bleim nicht sagen. Nur, dass er \"interessanter“ sein werde als das, was in manchen Medien als runder Aufsatz auf den Turm zu sehen war. Planungsstadtrat Rudolf Schicker stellt klar, dass es für den in einer Schutzzone liegenden Turm keine Anlass-Umwidmung geben wird, für eine Genehmigung innerhalb der bestehenden Widmung sei die Baupolizei zuständig, die das genehmigen werde, was die Bauordnung zulässt, lässt er ausrichten. Dort will man vor dem Vorliegen eines konkreten Projekts nichts sagen. Gespräche mit dem DCV habe es jedenfalls noch keine gegeben, meint Paul Oblak, Leiter der für besondere Bauten zuständigen Abteilung MA 37 BB. Möglich, so Oblak, wäre, dass die Zubauten unter den berühmt-berüchtigten Paragraf 69 fallen, der \"unwesentliche änderungen“ trotz gegenteiliger Widmung erlaubt.

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