Das EU-Lobby-Register feiert seinen zweiten Geburtstag und es erfüllt bereits sehr gut seinen Zweck. Das Register hat maßgeblich zu einer Professionalisierung der Interessensvertretung beigetragen. Eine Zwischenbilanz.

 

Das Register für Interessensvertreter der europäischen Institutionen (genauer gesagt: der Kommission und des Parlaments) wird derzeit von der Kommission evaluiert. Noch bevor das Ergebnis durch den zuständigen Kommissar Sefcovic vorliegt, kann man sagen: So schlecht ist die Bilanz nicht. Wenngleich noch ein paar Punkte verbessert werden könnten, keine Frage.

Zwang trotz Freiwilligkeit. Auch wenn kein gesetzlicher Zwang existiert, sich in das Register eintragen zu müssen, um als Interessensvertreter aktiv zu sein, so manifestiert sich immer mehr ein De-facto-Zwang. Denn mehr und mehr verweigern zum Beispiel Kommissionsvertreter oder Europaabgeordnete, sich mit nicht registrierten Lobbyisten zu treffen. Das ist ein positiver Trend, denn er beweist erfreulicherweise, dass auch Freiwilligkeit den gewünschten Effekt erzeugen kann. Hier könnte man als EU-Institutionen sogar noch einen Schritt weiter gehen und in den Verhaltenskodex von Beamten und Politikern verbindlich hineinschreiben, dass Gespräche nur mit registrierten Interessensvertretern geführt werden dürfen.

Eine Registrierung ist mittlerweile die Norm, auch unter »Lobbying-Agenturen«. Wer sich nicht registriert, hat im Zweifel mehr Erklärungsbedarf als im umgekehrten Fall. Selbst NGOs wie Greenpeace oder Attac sind selbstverständlich als Lobbyisten registriert.

Lücken schließen! Gleichzeitig gibt es leider noch immer Lücken, wer sich registrieren sollte: Sozialpartner registrieren sich auf EU-Ebene wie selbstverständlich als Lobbyisten (während sie für das Lobbyregister in Österreich interessanterweise ebendies heftig bekämpft hatten). Kirchliche Vertreter oder Anwaltskanzleien sträuben sich gegen ihre Registrierung bzw. die damit verbundene Transparenz. Dieser Widerstand ist nicht nachvollziehbar. Wenn für alle die gleichen Bedingungen herrschen, dann können auch Anwaltskanzleien sich nicht hinter dem Schutzbedürfnis der Anwalt-Mandantenbeziehung verstecken.

Wer gegen wen? Vor allem von NGOs und Lobbyisten von Arbeitnehmerinteressen wird immer wieder behauptet, dass »die Wirtschaftslobby« so viel mächtiger sei (und mehr Geld für Interessensvertretung ausgibt). Als langjähriger Beobachter der Brüsseler Politik meine ich: Dieses Match Arbeitnehmer versus Wirtschaft ist ein künstliches und spielt sich so oftmals gar nicht ab. Viel relevanter sind oft die unterschiedlichen Interessen zwischen Wirtschaftsbranchen, einzelnen Unternehmen aus der gleichen Branche oder Mitgliedstaaten, die zum Beispiel »ihre« Industrie (und damit »ihre« Arbeitsplätze) verteidigen wollen. In allen diesen Bereichen ist Interessensvertretung legitim – solange die Gesetze eingehalten werden.