Die erste große Hitzewelle des Jahres forderte zwei Todesopfer auf Baustellen. Einem 56-jährigen Zimmerer und einem 46-jährigen Bauarbeiter wurde die Schwerstarbeit bei extremer Hitze zum Verhängnis.

Der Gesetzgeber hat 2013 die Möglichkeit geschaffen, die Arbeiten ab 35 Grad Celsius einzustellen. Für die Hitzestunden gebührt den Arbeitern eine Entschädigung in der Höhe von 60 Prozent. Finanziert wird die Entschädigung aus dem Schlechtwetterfonds. Ich appelliere an die Arbeitgeber, die eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten haben, diese Möglichkeit auch zu nutzen!

Außergewöhnliche Hitze tritt nur an wenigen Tagen im Jahr auf und dann meistens erst am Nachmittag. Mir ist bewusst, dass in der Praxis Abschlussarbeiten – wie das Betonieren und das Einbauen eines Mischgutes im Straßenbau – fertiggestellt werden müssen und erst dann hitzefrei gewährt wird. Wenn aber auf Hochbaustellen Poliere im Auftrag des Arbeitgebers den Arbeitern bei Nicht-Weiterarbeiten trotz unmenschlicher Hitze mit Entlassung oder dem Hinweis auf Ersatzarbeitskräfte drohen, hört sich die Menschlichkeit auf. Leider wurden uns auch solche Vorfälle gemeldet!

Wir alle wissen, dass Schwerstarbeit bei extremer Hitze sehr gefährlich ist, die Konzentrations-, Reaktions- und Leistungsfähigkeit leiden sowie die Unfallzahlen steigen. Die Arbeitgeber sind gefordert, ihre Bauarbeiter zu schützen und nicht zu gefährden!