Reformland
- Written by Redaktion_Report
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Nichts soll so bleiben, wie es ist, geplant sind unter anderem ein Bundesverwaltungsgericht 1. Instanz. Darin aufgehen würden auch das Bundesvergabeamt sowie auf Länderebene die Vergabekontrollsenate der Länder Wien und Salzburg. Im Falle Wiens soll der Verlust nicht groß sein, unken Eingeweihte, die die Effizienz des Kontrollsenats stark in Zweifel ziehen. Beim Bundesvergabeamt sieht die Sache ein wenig anders aus. Diese Behörde wurde erst 2002 mit erheblichem Aufwand aus der Versenkung geholt. Damals lagen mehr als 300 unerledigte Fälle in düsteren Kammern. Das Wirtschaftsressort reagierte darauf und stockte die Behörde personell deutlich auf. Was vor 2002 einem Gang zum Salzamt gleichkam, ist heute eine Formalität, die von vielen Firmen, die sich in Vergabeprozessen benachteiligt fühlen, in Anspruch genommen wird. Die Entscheidungen der Senate kommen fristgerecht und die Einsprüche dagegen sind rar. Ob das nach der Eingliederung in ein neues Bundesverwaltungsgericht 1. Instanz weiterhin so sein wird, weiß heute niemand. Fix ist, dass viel Geld in den Aufbau von Strukturen geflossen ist, die nach wenigen Jahren schon wieder überholt sein sollen. Wenn das kein Reformpaket ist.