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Vorgesorgt

Von Angela Heissenberger

Die Jahre 2001 und 2002 verliefen schlecht für die österreichischen Pensionskassen. Verluste von minus 1,6 Prozent bzw. 6,3 Prozent hinterließen tiefe Spuren in der Bilanz. 2003 musste die Hälfte aller Pensionskassenrentner im Schnitt auf 40 Euro pro Monat verzichten. Auch im Vorjahr wurde noch jede dritte Betriebspension gekürzt, obwohl die Performance 2003 mit einem Plus von durchschnittlich 7,6 Prozent schon deutlich besser ausfiel und an den früheren langjährigen Schnitt von sieben Prozent anschließen konnte.
Was aber kein Trost für die Geschädigten ist. Denn auch heuer werden trotz der nunmehr positiven Ergebnisse die Betriebspensionen von über 1000 Versicherten um bis zu zwei Prozent gekürzt. Zu Einbußen kommt es vor allem bei jenen, bei denen in der Vergangenheit bei der übertragung der Anwartschaften an eine Pensionskasse der Rechnungszins zu hoch angesetzt wurde.
Die »grauen Panther« stiegen auf die Barrikaden und formierten sich Anfang 2005 im Schutzverband der Pensionskassenberechtigten. Betroffen sind etwa 360.000 aktive Anspruchsberechtigte sowie 40.000 Pensionisten, die durch die dürftige Entwicklung der Pensionskassen »enteignet« wurden, wie es der Schutzverband formuliert. Die Pensionistenvertreter von Bank Austria-Creditanstalt, Erste Bank, ORF und Verbund schlossen sich dem Verband prompt an. Auch ein prominenter Mitstreiter fand sich: SPö-Budgetsprecher Christoph Matznetter brachte im Namen seiner Partei eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein, um die Aufhebung der Novellen zum Pensionskassengesetz der Jahre 2003 und 2005 zu erwirken. Die Arbeiterkammer attestierte der Regierung einen »verfassungswidrigen Eingriff in Eigentumsrechte« - auf längere Sicht würden die geänderten Regeln bis zu 20 Prozent weniger Pension für die Versicherten bedeuten.

Stetiges Wachstum
Mit der Schaffung der Pensionskassen im Jahr 1990 wurde gleichzeitig als Kapitalgarantie eine Mindestverzinsung von 1,5 Prozent, durchgerechnet über fünf Jahre, gesetzlich festgeschrieben. Sollte dieser Mindestwert nicht erreicht werden, ist die Pensionskasse verpflichtet, einen Zuschuss aus eigenen Mitteln zu leisten. Aufgrund der tristen Börsenlage hätten die Kassen demnach ab dem Jahr 2000 mindestens 100 bis 200 Millionen Euro zuschießen müssen, so Matznetter. Dazu kam es aber nicht: Mit der Gesetzesänderung 2003 wurde der Mindestzinssatz de facto abgeschafft.
In österreich wurden 2004 über zehn Milliarden Euro von den heimischen Pensionskassen veranlagt. Die Alpenrepublik steckt damit noch in den Kinderschuhen. Länder mit längerer Tradition in der betrieblichen Vorsorge zeigen das große Potenzial in diesem Bereich. So werden etwa in den Niederlanden 400 Milliarden Euro und in der Schweiz rund 300 Milliarden Euro an Betriebspensionen verwaltet.
Ungeachtet der Kontroversen wächst die zweite Säule der Altersvorsorge stetig. Die Zahl der Arbeitnehmer mit betrieblicher Zusatzpension stieg 2004 um acht Prozent auf 413.000, davon sind 44.000 bereits leistungsberechtigt. Die monatliche Betriebspension stieg durchschnittlich um 1,4 Prozent auf 495 Euro. Doch nur 13 Prozent aller Beschäftigten sind durch betriebliche Pensionsvorsorge zusätzlich abgesichert. Vor allem für Klein- und Mittelbetriebe wird die Betriebspension erst jetzt langsam zum Thema. Die Anbieter rechnen deshalb weiterhin mit kräftigen Zuwächsen. Unternehmer sehen in den Firmenpensionen vor allem ein Mittel zur langfristigen Bindung oder Motivation ihrer Mitarbeiter bzw. einen Wettbewerbsvorteil bei der Suche nach qualifiziertem Personal, denn die Mobilität der Arbeitnehmer ist nach dem Wegfall des alten Abfertigungssystems deutlich gestiegen.

Einfaches Prinzip
15 betriebliche Kassen - durchwegs von großen Konzernen wie IBM, Siemens, Porsche oder EVN initiiert - agieren ausschließlich für Mitarbeiter ihrer Unternehmen. Daneben bestehen derzeit sieben überbetriebliche Pensionskassen - Allianz, APK, Bonus, BVP, öPAG, VBV und Victoria-Volksbanken Pensionskassen AG -, die sich vier Fünftel des österreichischen Markts teilen. Der größte heimische Anbieter, die öPAG, verwaltet die Pensionsbeiträge von 4000 Unternehmen. Das System ist einfach: Aufgrund einer Betriebsvereinbarung oder von Einzelverträgen zahlt das Unternehmen für seine Mitarbeiter für die Dauer des Arbeitsverhältnisses Beiträge in eine ausgewählte Pensionskasse ein. Durch zusätzliche Zahlungen kann der Arbeitnehmer die Pension aufbessern, nur dürfen sie den Arbeitgeberbetrag nicht übersteigen. Ausnahme: Der Dienstgeber zahlt nicht mehr als 1000 Euro pro Jahr ein, dann dürfen die Beiträge des Arbeitnehmers höher sein. Der Mitarbeiter kann bei einem Jobwechsel die erworbenen Ansprüche mitnehmen und an eine andere Pensionskasse übertragen (»Rucksackprinzip«). Sämtliche Beiträge sind außerdem dem Zugriff des Arbeitgebers sowie im Insolvenzfall dem der Gläubiger entzogen.
Wahlweise können die Eigenbeiträge als Sonderausgaben abgesetzt oder für Beiträge bis zu 1000 Euro kann eine staatliche Prämie von derzeit neun Prozent in Anspruch genommen werden. Für den Arbeitnehmer entstehen keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge. Die für die Zusatzpension abgeführten Beiträge kommen die Mitarbeiter somit günstiger als eine Gehaltserhöhung. Auch die ausgezahlte Rente ist steuerfrei. Arbeitgeber und geschäftsführende Gesellschafter, die mit mehr als 25 Prozent am Unternehmen beteiligt sind, können ebenfalls für sich Beiträge einzahlen und damit eine eigene Betriebspension ansparen. Ansonsten ist der Spielraum für die Unternehmer relativ gering: Einmal dafür entschieden kann der Betrieb die Beiträge nur unter bestimmten Voraussetzungen reduzieren oder ganz streichen. Ein Wechsel zu einer anderen Pensionskasse ist jedoch jährlich zum Bilanzstichtag möglich.

Zwei Modelle
Grundsätzlich gibt es zwei Modelle: Bei der beitragsorientierten Variante, die von den Anlegern wegen der einfacheren Verrechnung weitaus häufiger gewählt wird, führt der Unternehmer einen bestimmten Prozentsatz des Bruttogehalts des Mitarbeiters (meist ein bis fünf Prozent, maximal 10,25 Prozent) an die Pensionskasse ab. Das angesparte Kapital sowie die über die Jahre erzielten Erträge werden bei Pensionsantritt in eine Rente umgerechnet, bei deren Ermittlung die durchschnittliche Lebenserwartung und der verwendete Rechnungszins (maximal 3,5 Prozent) entscheidend sind. Wird durch das Veranlagungsgeschick der Kasse mehr Gewinn erzielt als der vereinbarte Rechnungszins, wird die Pension nach oben angepasst; bei niedrigeren Erträgen wird nach unten revidiert. Das Risiko für schlechte Performance trägt der Arbeitnehmer - daher auch die Kritik an der angeblich verfehlten Veranlagungsstrategie der Pensionskassen.
Die zweite Variante ist leistungsorientiert ausgerichtet. Die genaue Pensionshöhe wird bereits vorher festgelegt und die nötige Beitragsleistung versicherungsmathematisch errechnet. Sollte der vereinbarte Pensionsbetrag nicht erreicht werden, muss der Arbeitgeber entsprechend nachzahlen.

Mehr Auswahl
Kein Klacks sind die Versicherungssteuer (2,5 Prozent) sowie die laufenden Verwaltungsgebühren von zwei bis neun Prozent, deren Höhe bei der Auswahl der geeignetsten Pensionskasse ebenso wie der Rechnungszins beachtet werden sollten.
Seit diesem Herbst hat sich das Spektrum der Pensionskassen zusehends erweitert. Mit der jüngsten Gesetzesnovelle, die die EU-Richtlinie für betriebliche Altersvorsorge nun auch in österreich umsetzt, wurde der Markt für ausländische Anbieter geöffnet. Auch die Versicherungsgesellschaften sind nun durch die Einführung der Betrieblichen Kollektivversicherung (BKV) mit den staatlichen Pensionskassen gleichgestellt. Der Fachverband der Pensionskassen reagierte bereits im Vorfeld auf die zu erwartende Konkurrenz: Ein gemeinsam mit der Oesterreichischen Kontrollbank entwickelter »Transparenz-Standard« soll das angekratzte Image der Pensionskassen wieder polieren

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